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Der Senator für Inneres und Sport

Senat beschließt Neuordnung der Wasserschutzpolizei

Kostengünstige Zusammenarbeit mit Niedersachsen und dem Bund

11.01.2011

Der Senat hat heute (11.01.2011) die vom Senator für Inneres und Sport vorgelegten Konzepte für eine kostengünstigere Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben im Küstenmeer sowie der grenzpolizeilichen Aufgaben nach dem Schengener Abkommen beschlossen.

Die Wasserschutzpolizei Bremen nimmt bislang aus traditionellen Gründen eine Vielzahl von Aufgaben zusätzlich wahr, die nicht in ihre originäre Zuständigkeit fallen. Die damit verbundenen Kosten trägt bisher nahezu ausschließlich die Freie Hansestadt Bremen. Dies betrifft insbesondere die grenzpolizeilichen Tätigkeiten in den Häfen sowie die Aufgabenwahrnehmung im Küstenmeer außerhalb des bremischen Hoheitsgebietes, die hohe Personal- und Sachkosten verursachen.

Bremens Innensenator Mäurer und Polizeipräsident Münch erläutern auf der Pressekonferenz die vom Senat beschlossene Neuordnung der Wasserschutzpolizei
Bremens Innensenator Mäurer und Polizeipräsident Münch erläutern auf der Pressekonferenz die vom Senat beschlossene Neuordnung der Wasserschutzpolizei

„Durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bund und dem Land Niedersachsen ist es uns gelungen, die Weichen für eine deutlich kostengünstigere Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Wasserschutzpolizei zu stellen. Damit entlasten wir nicht nur unseren Haushalt, sondern können unser Personal verstärkt für dringend notwendige bremische Aufgaben einsetzen. Durch die Neukonzeption bleibt nicht nur die Dienstleistungsqualität der bremischen Häfen umfassend erhalten, sondern die erforderliche Polizeipräsenz auf der Weser und im Küstenmeer wird sogar noch gestärkt“, erläuterte Innensenator Ulrich Mäurer den Senatsbeschluss. „Ich bin mit dem Senator für Wirtschaft und Häfen einig, dass in beiden Fällen die bremischen Interessen ausreichend gewahrt bleiben“, betonte Mäurer. Außerdem wies er darauf hin, dass beide Konzepte auch die Unterstützung des Landesrechnungshofes finden.

Kooperation mit Niedersachsen im Küstenmeer

Die geplante Kooperation mit Niedersachsen im Küstenmeer sieht folgende Maßnahmen vor:

Das Land Niedersachsen stellt zur gemeinsamen Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben ein Küstenboot zur Verfügung. Das Küstenboot operiert auf Grundlage eines gemeinsamen Standortkonzeptes von Wilhelmshaven (2/3) und Bremerhaven (1/3) aus.

Die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben in dem Vertragsgebiet werden mittels des niedersächsischen Küstenbootes durch getrennte Bootsbesatzungen der Länder Niedersachsen (14 Personalstellen) und Bremen (7 Personalstellen) wahrgenommen.

Die Planung der Bestreifung der Bootsbesatzungen sowie die Koordinierung der Einsätze werden vom Land Niedersachsen in enger Abstimmung mit dem Land Bremen vorgenommen, um eine homogene polizeiliche Bestreifung des Einsatzgebietes sicherzustellen.

Die in dem Gebiet des jeweils anderen Landes tätig werdenden Polizeibeamten haben die gleichen Befugnisse wie die Polizeibeamten des anderen Landes. Bei der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen dieses Abkommens haben die Beamten das in dem Land geltende Recht anzuwenden, in dem die Beamten tätig sind.

Durch die Anpassung des Abkommens mit Niedersachsen zur Präsenz im Küstenmeer vor Bremerhaven entfallen künftig sämtliche Kosten für den Betrieb des Küstenbootes (ca. 300.000 Euro jährlich) sowie insbesondere die sonst in den nächsten Jahren anstehende Neubeschaffung eines eigenen Küstenboots (Investitionsvolumen: mehrere Millionen Euro).
Der gemeinsame Betrieb des niedersächsischen Küstenbootes erspart auch die Investition in ein weiteres Streckenboot, das bei einer strikten Aufgabenteilung zwischen Bremen und Niedersachsen für die bremischen Aufgaben in Bremerhaven erforderlich werden würde.
Die angestrebte Kooperation bedeutet für das Land Bremen, dass im Umfang von sieben Stellen weniger Personal für das Küstenboot eingesetzt werden muss.

Übernahme der grenzpolizeilichen Aufgaben durch den Bund

Die grenzpolizeilichen Aufgaben in den Häfen sollen demnächst durch die Bundespolizei übernommen werden. Dabei handelt es sich um Aufgaben, wie sie die Bundespolizei auch an Flughäfen wahrnimmt, d.h. die Bundespolizei übernimmt künftig in den bremischen Häfen die Kontrollen der einlaufenden Schiffsbesatzungen und Passagiere. Damit muss Bremen hier im Umfang von 17 Stellen weniger Personal einsetzen, das jetzt für klassische Landesaufgaben eingesetzt werden kann. Die originär wasserschutzpolizeilichen Aufgaben werden weiterhin vom Land Bremen wahrgenommen.

Für die künftige Zusammenarbeit sind folgende Grundsätze maßgebend:

  • durch die Unterbringung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei im Bürobereich der Wasserschutzpolizeiinspektion Bremerhaven ist eine enge Verzahnung der beiden Polizeibehörden sichergestellt
  • durch die Aufgabe des Wachhabenden der Wasserschutzpolizei als zentralem Ansprechpartner für alle wasserschutzpolizeilichen sowie grenzpolizeilichen Aufgaben ist eine einheitliche Steuerung und Koordinierung der Tätigkeit der Beamtinnen und Beamten gewährleistet
  • durch diese zentrale Ansprechbarkeit und die gleichzeitige Kontrolle durch die im Bereich der Grenzabfertigung sowie der wasserschutzpolizeilichen Überprüfung tätigen Beamtinnen und Beamten wird der bewährte Grundsatz „one face to the customer“ im Sinne einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung fortgeführt.

Dass statt einer in dem neuen Modell zwei Polizeibehörden tätig werden, wird aufgrund dieser kundenorientierten Aufgabenwahrnehmung durch den Bürger mithin praktisch nicht bemerkt werden.

Der Innensenator wird jetzt die Verhandlungen mit Niedersachsen abschließen sowie die Verhandlungen mit dem Bund mit dem Ziel fortführen, die grenzpolizeilichen Aufgaben zum 1. Januar 2012 an den Bund zurückzugeben.

Foto: Senatspressestelle