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Der Senator für Kultur

St art Stiftung auf neue Grundlage gestellt

Bürgermeister Böhrnsen: „Kulturelle Bildung spielt Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von Ausgrenzung“

26.10.2010

Der Senator für Kultur möchte die st art Jugend Kunst Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses auf eine neue Grundlage stellen. Die Deputation für Kultur folgte am heutigen Dienstag, 26. Oktober, einem entsprechenden Vorschlag des Ressorts für eine Gesetzesänderung, die jetzt noch Senat und Bürgerschaft passieren muss.

2003 wurde per Senatsbeschluss die st art Stiftung errichtet, deren Wirken sich als großer Impuls für die kulturelle Bildung und eine zukunftsweisende Jugendkultur in Bremen erwiesen hat. Bei der Gründung war davon ausgegangen worden, dass es auf Grund der „Staatsferne“ zu privaten Zustiftungen kommen würde. Dies ist aber ausgeblieben. Allerdings ist die konkrete Arbeit der Stiftung immer wieder von Dritten gefördert worden. Auf Grund der Entwicklungen am Kapitalmarkt sind die Zinserträge aus dem Stiftungskapital rückläufig. Um die wichtige Arbeit der st art Stiftung auch weiter möglich zu machen, schlägt der Senator für Kultur daher die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung vor.

„Gerade in der heutigen Zeit ist das Heranführen von Kindern und Jugendlichen an Kunst und Kultur von großer Bedeutung, spielt doch die kulturelle Bildung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Bekämpfung von Ausgrenzung eine Schlüsselrolle “, betont der Senator für Kultur, Bürgermeister Jens Böhrnsen. „Mit der heutigen Beschlussfassung stellen wir sicher, dass die st art Stiftung dieser Aufgabe auch in Zukunft nachkommen kann. So fördern wir Kinder und Jugendliche auch weiterhin in ihrer künstlerischen Entwicklung.“

Bürgermeister Böhrnsen dankte in diesem Zusammenhang allen Förderern, die in den vergangenen Jahren die Projekte der st art Stiftung unterstützt hatte. „Ich würde mich freuen, wenn die wichtige Arbeit der Stiftung auch in Zukunft weiterhin von privater Seite aus großzügig unterstützt wird.“
Der Stiftungszweck wird durch die geplante Gesetzesänderung nicht verändert: Das Stiftungsvermögen und die daraus generierten Erträge kommen nach wie vor ausschließlich der Förderung des künstlerischen Nachwuchses zugute.