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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Corona-Verordnung für den Breitensport: Grätschen erlaubt

19.05.2021

Wer vollständig gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen ist, kann ab Freitag, 21. Mai 2021, nicht nur im Freien, sondern auch in Hallen ohne weitere Auflagen seinem Sport nachgehen. Das teilte die Sportbehörde mit, um entstandene Unklarheiten in der Auslegung der 26. Corona-Verordnung auszuräumen. Das gilt für alle Individualsportarten sowie für den Gruppensport.

Als geimpft gilt, wer über einen Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verfügt (§ 2 Nummer 3), als genesen, wer eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchlaufen hat. Die Infektion darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen und die Absonderungspflicht (Quarantäne) muss vollständig durchlaufen sein (§ 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung).

Sport im Freien kann generell (unabhängig von Impfung und durchlaufener Erkrankung) von bis zu zehn Erwachsenen ausgeübt werden oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Weitere Beschränkungen sieht die Verordnung nicht vor. Für den Fußball heißt das zum Beispiel, dass nicht nur Passspielen trainiert werden kann, sondern auch Manndeckung und Zweikampf. Motto: Grätschen erlaubt.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de