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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat beschließt Lockerungen für den Sport und für Besuche in Pflegeeinrichtungen

Senatorin Stahmann: "Bitte bleiben Sie wachsam"

18.05.2021

Wegen sinkender Corona-Inzidenzen in Bremen und Bremerhaven hat der Senat am heutigen Dienstag (18. Mai 2021) beschlossen, Beschränkungen im Sport sowie für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen weiter zurückzunehmen. In die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes ist auch die Verordnung der Bundesregierung zu Erleichterungen für Corona-Geimpfte und -Genesene eingegangen. Die Regelungen sollen nach dem Willen des Senats am Freitag, 21. Mai, in Kraft treten, nachdem der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft sich damit befasst hat.

Sport
"Kontaktfreier Sport im Freien ist jetzt mit bis zu zehn Erwachsenen möglich", erläuterte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre könnten ab Freitag in Gruppen mit bis zu 20 Personen Sport ausüben (bisher 10), die Altersgrenze liegt derzeit noch bei 14 Jahren. Unverändert können zwei Trainerinnen oder Trainer die Jugendlichen begleiten. Senatorin Stahmann mahnte aber: "Die sinkenden Inzidenzen, die diese Lockerungen erlauben, haben wir der Disziplin aller Bremerinnen und Bremer zu verdanken. Wir dürfen diese Erfolge nun nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, indem wir unvorsichtig werden." An die Bevölkerung appellierte sie: "Bitte bleiben Sie wachsam. Wir haben nicht viel von Lockerungen, wenn wir sie in zwei Wochen wieder zurücknehmen müssen."

"Für alle, die vollständig geimpft sind oder von Covid-19 genesen, gilt: Sie können die Sportstätten unter freiem Himmel ohne Beschränkungen durch die Corona-Verordnung nutzen", sagte Senatorin Stahmann weiter. Die Zahl der geimpften und genesenen Personen werde durch die Verordnung nicht begrenzt, "und in Gruppen von nicht-Geimpften zählen sie nicht mit." Umkleiden und Duschen bleiben allerdings weiterhin für alle geschlossen. In Hallen und anderen geschlossenen Räumen bleibe es unverändert dabei, dass Sport nur allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands erlaubt ist, "das gilt derzeit auch noch für Geimpfte und Genesene", sagte die Senatorin.

Die Hallenbäder bleiben geschlossen, zulässig sind aber der Schulsport, soweit das Kohortenprinzip eingehalten wird, der Schwimmunterricht, Schwimmlern-Kurse sowie der Reha-Sport. Die Freibäder sollen im Sommer geöffnet werden, wenn die Inzidenz für fünf Tage unter 50 liegt. Bei sportlichen Veranstaltungen im Freien können zudem bis zu 100 Zuschauer zugelassen werden, wenn das Sportamt in Bremen beziehungsweise der Magistrat in Bremerhaven das schriftlich genehmigt.

Pflegeeinrichtungen
In Einrichtungen der Pflege kann das Gesundheitsamt künftig die besuchseinschränkenden Maßnahmen aufheben oder mildere Maßnahmen festsetzen, wenn 90 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Einrichtung gegen das SARS-CoV-19-Virus geimpft sind. Die Details der Besuchsregelungen legt das jeweils zuständige Gesundheitsamt fest. Es stimmt sich dazu ab mit der Senatorin für Gesundheit und der Senatorin für Soziales und bindet den Landesbehindertenbeauftragte mit ein. Im Übrigen gilt für Pflegeeinrichtungen: Zutritt ist Besucherinnen und Besuchern mit einem höchstens 24 Stunden alten Testergebnis (PCR-oder POC-Antigentest) erlaubt, nur vollständig Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen. "Es bleibt auch dabei, dass beide, der Besuch und die Besuchte, symptomfrei sein müssen, sich anmelden und registrieren müssen." Das Tragen einer FFP2-Maske ersetzt künftig nicht mehr den Test.

Befreiung von der Maskenpflicht
Die Corona-Verordnung regelt jetzt ausdrücklich, dass eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis anerkannt wird, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankungen, einer Behinderung oder einer Schwangerschaft von der Maskenpflicht ausgenommen sind. Die Bescheinigung ist aber nicht erforderlich, wenn offenkundig ist, dass der Person das Tragen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Generell befreit – ohne ärztliches Attest – sind zudem gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Personen, die mit ihnen kommunizieren und außerdem ihre Begleitpersonen. Kinder vor dem sechsten Geburtstag müssen weiterhin keine Maske tragen.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de