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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Erster Runder Tisch zum Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Zehnjähriges Jubiläum der Istanbul-Konvention

11.05.2021

Am gestrigen Montag (10. Mai 2021) haben die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau zum Runden Tisch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen eingeladen.

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde als Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen. Mit Umsetzung der Istanbul-Konvention sollen Frauen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden. Auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses "Istanbul-Konvention konsequent umsetzen" wird im Land Bremen derzeit unter Einbezug vieler Bremer Akteurinnen und Akteure ein Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erarbeitet. Der Prozess wird von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau koordiniert und gesteuert.

Nachdem im November 2020 die Auftaktveranstaltung zum Landesaktionsplan stattfand, wurden nun die Zwischenergebnisse aus den unterschiedlichen Arbeitsgruppen, die zu verschiedenen Gewaltformen arbeiten, vorgestellt und diskutiert. Teilgenommen haben insgesamt 45 Vertreterinnen und Vertreter der Bremer Fraueninfrastruktur, Spitzen- und Berufsverbände, der Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft und der Ressorts der Landesregierung. Dazu Frauensenatorin Claudia Bernhard: "Ich freue mich sehr, dass wir gestern schon die Zwischenergebnisse des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention besprechen und diskutieren konnten. Das wurde durch die vielen Organisationen, Institutionen und Fachleute, die sich in den Arbeitsgruppen engagieren, ermöglicht. So ist es gelungen, spezifische Gewaltformen und deren Hilfesysteme im Land Bremen unter den Kriterien der Istanbul-Konvention neu zu bewerten."

Während der Diskussion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches wurde besonders die Bedeutung der Präventionsarbeit hervorgehoben. Sie soll darauf abzielen, die Bewusstseinsbildung der breiten Öffentlichkeit und eine fachliche Sensibilisierung herzustellen. Darüber hinaus wurde das Ausbauen der Angebote zur Täter- und Täterinnenarbeit als besonders wichtig bewertet. Außerdem wurde eine Verbesserung der Akutversorgung durch die Einrichtung einer Gewaltschutzambulanz für Mädchen und Frauen im Land Bremen unterstützt. Ebenso begrüßt wurde das Vorhaben, einen Bremer Betroffenenrat Istanbul-Konvention einzurichten. Der Betroffenenrat wäre bisher auf Bundesebene ein einmaliges Modellprojekt und soll die Arbeit der Umsetzung der Istanbul-Konvention als Instrument der Politikberatung unterstützen.

"Gewalt gegen Frauen und Mädchen geht alle an. Ihre Bekämpfung und Verhütung ist ein Auftrag für Politik und Gesellschaft – und dass Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft am Landesaktionsplan mitarbeiten, sorgt für seine Machbarkeit und die Qualität seiner Maßnahmen", betont Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm. "Insofern freue ich mich sehr, dass uns gestern gemeinsam mit vielen Fachleuten der verschiedensten Stellen und Einrichtungen ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem Landesaktionsplan gegen Gewalt gelungen ist. Diese breite Basis ist es, die den Landesaktionsplan in die Wirklichkeit umsetzt und dafür einstehen kann, dass die vereinbarten Maßnahmen greifen."

Zehnjähriges Jubiläum der Istanbul-Konvention

Heute vor zehn Jahren, am 11. Mai 2011, haben 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das Übereinkommen in Istanbul erstmals unterschrieben. Inzwischen sind 34 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats, darunter auch Deutschland, Vertragsstaaten der Istanbul-Konvention.
Im März 2021 ist die Türkei per Dekret aus der Istanbul-Konvention ausgetreten. "Dass die Türkei die Istanbul-Konvention verlassen hat, ist im internationalen Kontext eine besorgniserregende Entwicklung. Wir müssen die Frauen, die dort jetzt für ihr Menschenrecht auf Gewaltfreiheit auf die Straße gehen, unterstützen und diesen Schritt auf der internationalen Bühne kritisieren. Auch die Debatte in Polen, das Übereinkommen ebenfalls zu kündigen, erfüllt mich mit großer Sorge. Wir müssen solidarisch mit jenen sein, die sich gegen ihre Regierungen positionieren", sagt Frauensenatorin Claudia Bernhard.

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