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Der Senator für Inneres und Sport

Waffenkontrollen decken erneut zahlreiche Fälle von unsachgemäßer Lagerung auf

700 eingesammelte Waffen werden in den Stahlwerken vernichtet

07.10.2010

Das Stadtamt hat rund 700 Waffen, die in seinen Räumen lagern, zur Vernichtung freigegeben. Die Waffen werden jetzt bei den Stahlwerken ArcelorMittal Bremen eingeschmolzen. Von den 700 Waffen sind 473 allein im Monat September im Stadtamt eingegangen. 155 wurden bei Vor-Ort-Kontrollen des Stadtamtes sichergestellt. Weitere 282 Waffen wurden im direkten Zusammenhang mit den Kontrollen freiwillig abgegeben.

Insgesamt 376 Kontrollen haben seit dem 1. September 2010 stattgefunden. Dabei wurden 224 Waffenbesitzer angetroffen. Diejenigen, die nicht angetroffen wurden, erhielten eine schriftliche Mitteilung, dass sie Auskunft über die sichere Lagerung ihrer Waffen zu geben haben. Darauf hin wurden viele Waffen freiwillig abgegeben.
Die Kontrollgänge werden von vier Außendienstteams wahrgenommen, denen sieben ehemalige Polizeibeamte und ein Stadtamtsmitarbeiter angehören. Sie waren an insgesamt 21 Tagen im Einsatz.

Bei nur 33 Waffenbesitzern war die Aufbewahrung nicht zu beanstanden, bei 17 wurde eine Nachbesserung angeordnet. Im Zuge der Kontrollen wurden 21 Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes und 53 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das höchste Bußgeld betrug 2500 Euro.

„Die erschreckend niedrige Zahl von Fällen korrekter Aufbewahrung zeigt, wie notwendig diese Kontrollgänge sind und macht ihre Fortsetzung unbedingt erforderlich“, erklärte der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer. Er hatte bereits nach den Erfahrungen in den ersten Monaten dieses Jahres eine Ausweitung der Kontrollen für notwendig gehalten und dafür pensionierte Polizeibeamte zur Unterstützung des Stadtamtes gewonnen.

Es gibt in Bremen noch etwa 6000 Waffenbesitzer. Ca. 700 von ihnen haben die sichere Lagerung ihrer Waffen bereits nachgewiesen. Die anderen müssen jederzeit darauf gefasst sein, dass die Waffenkontrolleure vor der Tür stehen. Sie können allerdings auch vorbeugend tätig werden, indem sie von sich aus dem Stadtamt einen Nachweis über die sichere Verwahrung ihrer Waffen liefern oder ihre Waffen abgeben.

Nach dem Amoklauf in Winnenden war das Waffengesetz im Sommer vergangenen Jahres u.a. dahingehend verändert worden, dass bei Waffenbesitzern auch verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt werden dürfen, um die vorschriftsmäßige Aufbewahrung der Waffen zu überprüfen. Bis dahin war es nur bei entsprechenden Verdachtsmomenten möglich, dass staatliche Stellen die sichere Verwahrung überprüfen konnten.