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Der Senator für Finanzen

Papier war gestern – Lohnsteuerkarte künftig nur noch elektronisch

05.10.2010

Die Zeiten, als die Lohnsteuerkarte per Post ins Haus kam und beim Arbeitgeber abgegeben werden musste, sind vorbei. Ab 2011 stellt die Steuerverwaltung bundesweit auf ein elektronisches Verfahren um. Die nervige Suche nach der Steuerkarte in einem Berg von Post, weil die Lohnbuchhaltungsstelle drängelt, ist damit ein für allemal erledigt.

Künftig rufen die Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt von der Finanzverwaltung ab. Für das Jahr 2011 gelten sämtliche Freibeträge des Jahres 2010 automatisch weiter. Die Finanzämter sind für alle Datenänderungen, die den Lohnsteuerabzug betreffen, zuständig. Bisher mussten Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte zum Teil bei den Meldebehörden vorgenommen werden (z.B. die Änderung der Steuerklasse, dafür ist jetzt das Finanzamt der richtige Ansprechpartner). Wie gewohnt bleibt das Finanzamt zuständig, wenn Freibeträge auf der Steuerkarte eingetragen oder verändert werden sollen – beispielsweise für lange Arbeitswege oder hohe Werbungskosten. Die Arbeitnehmer haben dadurch einen Ansprechpartner (ihr Finanzamt) für alle Dienstleistungen rund um die Lohnsteuer.

Auch Finanzämter und Arbeitgeber profitieren vom neuen Verfahren: Es spart Papier, Porto und Verwaltungsaufwand. Allein in Bremen wurden jährlich rund 500.000 Lohnsteuerkarten gedruckt und per Post verschickt: Verwaltungskosten von rund 120.000 Euro jährlich entfallen künftig. „Das alte Verfahren war umständlich, teuer und in Zeiten elektronischer Buchhaltung nicht mehr zeitgemäß,“ betont Finanzsenatorin Karoline Linnert.

Alle Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerkarten für 2010 noch aufbewahren. Solange die Umstellung noch nicht ganz erledigt ist, gilt die Lohnsteuerkarte für 2010 auch in 2011. Sie dient in dieser Zeit weiter als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Spätestens ab 2012 können alle Pappkarten endgültig vernichtet werden. Wird für 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus.

Weitergehende Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte stehen unter www.finanzen.bremen.de im Internet. Faltblätter zum Thema gibt es in allen Finanzämtern, Ortsämtern und Bürger-Service-Centern. Telefonische Auskünfte werden unter der Nummer 0421/361-90909 oder 0471/596-99000 erteilt.