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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Verhaltensregeln bei Wolfssichtungen

04.02.2021

Gestern (Mittwoch, 3. Februar 2021) wurde der Polizei Bremen und Weyhe eine offensichtliche Wolfssichtung im Bereich Moordeich – Stuhrer Landstraße gemeldet. Es gab mehrere Beobachtungen dazu. Die Bremer Landesjägerschaft Bremen nimmt ein in Niedersachsen gemachtes Foto und ein geteiltes Video als wahrscheinlichen Beleg dafür, dass es sich um einen Wolf gehandelt hat. Die detaillierten Beobachtungen zur Wolfssichtung sind auf der Webseite der Landesjägerschaft Bremen nachzulesen: Landesjägerschaft Bremen (lj-bremen.de)

Abwandernde Jungwölfe sind zurzeit normal, eine Trennung vom Rudel ist ein korrektes Verhalten von Wölfen. Im Laufe des heutigen Vormittags wurden bislang keine weiteren Beobachtungen gemeldet.

In diesem Zusammenhang möchte das Bremer Umweltressort auf die Verhaltensregeln aufmerksam machen, die gelten, wenn Bürgerinnen und Bürger einen Wolf sichten.

  • Wie bei anderen Wildtieren: Abstand halten, nie darauf zugehen oder gar bedrängen.
  • Unter keinen Umständen Wölfe füttern! An Fütterung durch den Menschen gewöhnte Wölfe können Futter aufdringlich oder aggressiv einfordern, sie können dann eine Gefahr für Menschen darstellen.
  • Auch indirekte Fütterung unterlassen. Speisereste, Schlachtabfälle und Tierfutter, besonders solches für Hunde und Katzen, so verwahren, dass diese nicht für Wildtiere zugänglich sind. Wölfe wie auch andere Wildtiere gewöhnen sich an leicht zugängliche Nahrungsquellen im Siedlungsbereich. Sie können dann unerwünschte Verhaltensweisen entwickeln, wie mangelnde Scheu, aufdringliches oder sogar aggressives Verhalten.
  • Bei vielen dokumentierten Begegnungen mit relativ vertrauten Wölfen befanden sich die Menschen innerhalb von Fahrzeugen. Menschen in Fahrzeugen oder auf Pferden werden von vielen Wildtieren nicht als solche erkannt und wahrgenommen. Dass Wölfe vor Fahrzeugen oder auch vor Reitern oft wenig Scheu zeigen, haben sie mit vielen anderen Tierarten gemeinsam. Dies ist keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise.
  • Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad Wölfen begegnet, die sich nicht unverzüglich zurückziehen, sollte diese im Auge behalten, aber nicht direkt anstarren, sich langsam entfernen bzw. mit dem Fahrrad langsam weiterfahren.
  • Folgen der oder die Wölfe in gewissem Abstand: nicht hastig entfernen oder weglaufen, sondern langsam, betont uninteressiert weitergehen bzw. fahren und dabei laut sprechen.
  • Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein oder mehrere Wölfe offensichtlich direkt auf einen zukommen, so handelt es sich in der Regel um neugierige Jungtiere: Stehenbleiben, laut rufen und in die Hände klatschen, sich groß machen, ggf. sich mit einem Knüppel bewaffnen und – bei weiterer Annäherung des Tieres - mit Gegenständen werfen.
  • Hunde können, wenn sie sich unbeaufsichtigt in Wald und Flur bewegen, von Wölfen angegriffen, verletzt und getötet werden. Hunde daher grundsätzlich anleinen oder nur im engen Einwirkungskreis des Besitzers führen.
  • Auch angeleinte Hunde können, besonders bei unerfahrenen Jungwölfen, Interesse, Neugier- und eventuell auch aggressives Verhalten auslösen. Die Wölfe sind dann teilweise so auf den Hund fixiert, dass der begleitende Mensch durch die Wölfe scheinbar ignoriert wird. In einem solchen Fall die Wölfe durch lautes Rufen und Gestikulieren auf sich aufmerksam machen.
  • Die Gefahr für Jagdhunde im jagdlichen Einsatz kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden. Bei Jagden in bekannten Wolfsgebieten, wo freilaufende Jagdhunde eingesetzt werden, sind alle Beteiligten vorab über die mögliche Anwesenheit von Wölfen zu informieren. Jagdhunde sollten erst von der Leine gelöst werden, wenn die Treiber unterwegs sind, den Hunden können Schutzwesten und Halsbändern mit mechanischen oder elektronischen Schutzvorrichtungen angelegt werden.
  • Wölfe, bei denen das Beutefangverhalten auf Haustiere (z.B. Schafe oder Ziegen) ausgelöst ist, können so auf die Beute fixiert sein, dass auch bei Anwesenheit mehrerer Menschen ein Vertreiben schwerfallen kann. In einem solchen Fall Wölfe nicht auf begrenztem Raum (Ecken hoher, für Wölfe nicht überwindbarer Zäune oder von Gebäuden) in die Enge treiben.
  • Wer einen toten, kranken oder verletzten Wolf findet: Nicht anfassen, sondern sofort die Naturschutzbehörde, Forstbehörde oder Polizei informieren. Sofern Bürger*innen auf lebende Wölfe treffen, ist die Bitte die Beobachtung der zuständigen Naturschutzbehörde (Telefonnr.: 0421/361 77900) zu schildern. Tote Wölfe sind von großem wissenschaftlichem Interesse. Die Naturschutzverwaltung lässt sie untersuchen.

Diese Informationen sind auch online gestellt:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau - Die Verhaltensregeln bei einer Wolfsichtung

Weitere Informationen dazu gibt es beim Wolfsportal Niedersachsen:
Der Wolf in Niedersachsen | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de