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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Wohngeldstelle und B-Schein-Stelle zwischen Weihnachten und Neujahr nicht erreichbar

14.12.2020

Die kommunale Wohngeldstelle und die B-Schein-Stelle sind an den Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr (28. bis 31.12.2020) telefonisch und elektronisch nicht erreichbar. Wegen der aktuellen Corona-Pandemie bleiben persönliche Vorsprachen bis auf Weiteres ausgesetzt.

Antragsformulare:
Informationen und Antragsformulare zum Wohngeld sind online abrufbar unter: www.bauumwelt.bremen.de/wohnungsbau/wohngeld-3543

Informationen und Antragsformulare zum B-Schein sind online abrufbar unter: www.bauumwelt.bremen.de/wohnungsbau/wohnen_und_foerdern/berechtigungsschein-3569

Zudem liegen Antragsformulare im Foyer des Dienstgebäudes Contrescarpe 72 (ehemaliges Siemenshochhaus) aus.

Antragsabgabe:
Bürgerinnen und Bürger können ihre Wohngeld-Anträge und Unterlagen entweder per Mail an: wohngeld@bau.bremen.de senden oder in den Briefkasten beim Eingang des Dienstgebäudes Contrescarpe 73 (Wohngeld- bzw. B-Scheinstelle) einwerfen.

Anträge, die bis spätestens Montag, den 4. Januar 2021 um 6 Uhr vorliegen, gelten als im Dezember 2020 eingegangen.
Zur Fristwahrung können auch formlose Wohngeld-Anträge gestellt werden. Die Anträge müssen unterschrieben sein.

Ab dem 4. Januar 2021 stehen sowohl die Wohngeldstelle (Tel.: 0421/361-4413) als auch die B-Schein-Stelle (Tel.: 0421/361-16295) zu den jeweils gewohnten telefonischen Sprechzeiten wieder zur Verfügung.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de