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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat am 6. November

05.11.2020

Am morgigen Freitag, 6. November 2020, findet die 995. Sitzung des Bundesrats statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.

Im so genannten ersten Durchgang kann die Länderkammer u.a. Stellung nehmen zu Gesetzentwürfen der Bunderegierung zum Bevölkerungsschutz in der Pandemie, zur Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld, zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege, zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung, zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Bedarfsplanungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder (TOP 24) hat Bremen eine Protokollerklärung angekündigt.

Aus dem Bundestag stehen unter anderem Gesetzentwürfe zu Änderungen des Abgeordnetengesetzes und des Wahlgesetzes, Verbesserungen beim Pfändungsschutzkonto und Neuerungen für Architekten und Ingenieure zur Beratung an.

Der Bundesrat wird zudem über mehrere Verordnungen beraten, darunter die so genannte Mantelverordnung, die die Verwertung mineralischer Abfälle zum Gegenstand hat, das Verbot von Einwegkunststoff, der Zuständigkeitsregelungen bei Bundesautobahnen und Änderungen zur Straßenverkehrsordnung. Zu letzterem (TOP 50) hat Bremen einen Plenarantrag gestellt.

Am Freitag werden auch wieder mehrere Länderinitiativen vorgestellt bzw. beschlossen: Abstimmen wird der Bundesrat über Forderungen aus den Ländern nach einem Verbot missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen, Verlängerung der vereinfachten Grundsicherung in der Corona-Pandemie sowie über eine Entschließung zur Gestaltung der Zukunft Europas.

Neu vorgestellt werden Vorschläge zur Ersetzung des Rassebegriffs im grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot, zur Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung, zur Konkretisierung der Rechtsgrundlagen für Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz, zur kulturellen Identität beim Digital Services Act, zum "Drug Checking", zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Wasserstoffwirtschaft.

Bremen setzt sich mit einer Entschließung für eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte Menschen ein (TOP 19). In dem Bremer Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte Menschen herbeizuführen und eine entsprechende Änderung oder Ergänzung des SGB V bzw. des SGB IX vorzunehmen. Bremen vertritt die Auffassung, dass die Finanzierung der Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes aus SGB V-Leistungen erfolgt – unabhängig davon, wer im Einzelfall die Assistenz leistet (Pflegepersonal aus dem Krankenhaus, Unterstützungsbegleitung aus der Besonderen Wohnform, Angehörige oder andere Formen). Dabei sollte unbeachtet bleiben, ob es sich um pflegerische Assistenzleistungen oder sonstige behinderungsbedingte Assistenzleistungen handelt. Parallel zur Klärung der finanziellen Zuständigkeit ist die Schulung des Pflegepersonals in den Krankenhäusern auszubauen, damit sie den Umgang mit geistig behinderten, demenziell erkrankten, suchtkranken sowie psychisch erkrankten Menschen besser kennenlernen.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter: www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/995/tagesordnung-995

Ansprechpartner für die Medien:
Veit Svoboda, Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit beim Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, Telefon: 030 26930 34950, veit.swoboda@lvhb.bremen.de | www.landesvertretung.bremen.de