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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Die norddeutschen Länder fordern Verlängerung der Überbrückungshilfen und des Kurzarbeitergeldes

26.08.2020

Die norddeutschen Ministerinnen und Minister sowie Senatoren und Senatorinnen für Wirtschaft haben am 13. August 2020 getagt und sich auf Forderungen an den Bund in Bezug auf Überbrückungshilfen verständigt. Die Wirtschaftsminister und -ministerinnen bewerten die Hilfen des Bundes für die Wirtschaft insgesamt positiv. Der Bund hat gemeinsam mit den Ländern den Unternehmen seit Beginn der Corona-Pandemie ein umfangreiches Hilfsinstrumentarium zur Verfügung gestellt. Angefangen mit den Soforthilfen der Länder und des Bundes von März bis Mai, über die jetzt anlaufenden Überbrückungshilfen von Juni bis August bis zu den großvolumigen Kreditprogrammen, haben die Bundesländer und der Bund sehr schnell und umfassend auf die unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert.

Darüber hinaus hat sich das Kurzarbeitergeld als wichtige Säule der Hilfen sehr erfolgreich bewährt. Schließlich war und ist es das Ziel der Wirtschaftsminister und -ministerinnen, nicht nur die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten, sondern die Beschäftigten in den Unternehmen zu halten. Die von der Bundesregierung diese Woche in Aussicht gestellte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes wird von den Ländern ausdrücklich begrüßt.

Die Wirtschaftsminister und -ministerinnen gehen davon aus, dass die bisher erfolgreichen Instrumente fortgeführt werden müssen. Noch immer gibt es pandemiebedingte Umsatzeinbrüche in einer ganzen Reihe von Branchen – teilweise mit null Prozent Umsatz, wie in der Veranstaltungsbranche und bei den damit verbundenen Unternehmen und Soloselbständigen, bei Schaustellern, oder mit deutlich reduziertem Umsatz wie in der Messe- oder in der Tourismuswirtschaft. Aber auch in der mittelständischen Industrie fehlen bei vielen Zulieferern auskömmliche Umsätze.

Sie sehen die dringende Notwendigkeit, die jetzt angelaufenen Überbrückungshilfen des Bundes möglichst bis Ende 2020 zu verlängern. "Nur mit einer Verlängerung der Überbrückungshilfen können wir auf der einen Seite schwerwiegende Schäden in sonst gesunden Branchen abmildern und auf der anderen Seite über gezielte Konjunktur- und Innovationsprogramme eine weitergehende Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft entwickeln", so Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

Bei der notwendigen Verlängerung der Überbrückungshilfen erwarten die norddeutschen Wirtschaftsminister und -ministerinnen eine weiterhin branchenoffene Programmgestaltung, die sich jedoch stärker als bisher an der jeweils konkreten, besonders schwierigen Situation der einzelnen Unternehmen orientiert. Sie sehen hier Handlungsbedarf. Insbesondere für Unternehmen, die bereits über mehrere Monate hinweg keinen Umsatz erwirtschaften konnten, ist nach Ansicht der Länder eine Beschränkung der Deckelung auf 80 Prozent der Förderung nicht mehr länger tragbar.

Grundsätzlich gilt es, bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe gemeinsam mit dem Bund die bestehenden Bedingungen zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, um die bisher positiven Ergebnisse der letzten Monate nicht zu gefährden. Genau dies möchten die Länder in den kommenden Wochen mit dem Bund erörtern.

"Erst wenn die Unternehmen im Land für die kommenden Monate auf einer Grundbasis abgesichert wurden, können wir gemeinsam an Zukunftskonzepten arbeiten. Das gilt genauso für die Beschäftigten, die ihr Know-how auch nur dann einbringen können, wenn sie einer gesicherten Beschäftigung entgegensehen können. Deshalb begrüßen wir, dass die Bundesregierung jetzt eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate und eine Erleichterung der Zugangsvoraussetzungen ins Auge fasst", so Kristina Vogt.

Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa,
Tel.: (0421) 361-59090,
E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de