Sie sind hier:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Aktueller Stand Corona in Bremen – Dienstag, 26. Mai

26.05.2020

Bestätigte Fälle insgesamtBegründete VerdachtsfälleGenesene PersonenVerstorbene
Land Bremen1323 (+10)
17974 (+12)
40 (+0)
Stadtgemeinde Bremen1234 (+7)
14912 (+6)
37 (+0)
Stadtgemeinde Bremerhaven89 (+3)362 (+6)3 (+0)
(Datenstand: 26.05.2020; 14 Uhr, Quelle: Gesundheitsämter Land Bremen, Veränderung zum Vortag in Klammern)

Im Land Bremen müssen aktuell 42 Personen stationär versorgt werden, davon sieben auf Intensivstationen. Vier der intensivmedizinisch behandelten Personen müssen beatmet werden.

Bei 34 der stationär behandelten Personen handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen. Fünf von ihnen müssen auf Intensivstationen behandelt werden, zwei werden beatmet. Bei mindestens acht Bremerinnen und Bremern muss der Gesundheitszustand als schlecht oder kritisch beschrieben werden.

In der vergangenen Woche wurden rund 4550 Tests auf Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus bei Bremerinnen und Bremern durchgeführt. Das ergibt pro Tag durchschnittlich 650 Tests. Damit ist die Anzahl der Tests zwar gesunken, was sich jedoch auch durch den Feiertag in der vergangenen Woche erklären lässt.

In der Sitzung des Bremer Senats am heutigen Dienstag (26.05.2020) wurde beschlossen, dass ab dem 1. Juni wieder kleine Veranstaltungen möglich sind. Dabei gilt, dass Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten mit bis zu 20 Personen stattfinden dürfen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss für jede Veranstaltung ein Schutz- oder Hygienekonzept vorlegen, aus dem hervorgehen muss, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden kann. Auch Maßnahmen der Händehygiene oder Belüftungskonzepte für geschlossene Räumlichkeiten gelten als mögliche Maßnahmen eines solchen Konzepts. Regelungen, die im gastronomischen Bereich gelten, werden hiervon nicht berührt.

Allgemeine Informationen

In den Kliniken im Land Bremen gilt weiterhin ein umfassendes Besuchsverbot. Die Einrichtungen müssen, gegebenenfalls unter Auflagen, Ausnahmen zulassen. Solche Ausnahmen liegen insbesondere bei Gebärenden, in Notfällen oder bei Sterbenden vor.

Bremer*innen können unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.
Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Alle Informationen auf einer Seite: www.bremen.de/corona

Ansprechpartner für die Medien: Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: 0174 – 1766211, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de