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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat

14.05.2020

Am morgigen Freitag, 15. Mai, findet die 989. Sitzung des Bundesrats statt. Erneut tagt das Plenum aufgrund der Corona-Pandemie im „kleinen Kreis“ unter besonderen Schutzmaßnahmen. Für die Freie Hansestadt Bremen nimmt der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.

Die Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie bildet auch dieses Mal den Schwerpunkt der Sitzung. Bereits vom Bundestag zugeleitet sind fünf Gesetze, die vorübergehende Änderungen beim Elterngeld (TOP 55), bei der Vertragsdauer von wissenschaftlichem Personal an Universitäten (TOP 58), Erleichterungen für Betriebsräte (TOP 56), die Aussetzung der Diätenerhöhung für die Bundestagsabgeordneten (TOP 57) sowie die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie und Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld (TOP 62) regeln. Darüber hinaus erwartet der Bundesrat fristverkürzt weitere Gesetze des so genannten „Corona-Paket III“:

  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht
  • Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft
  • Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG)
  • Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)

Initiativen der Freien Hansestadt Bremen

Bremen setzt sich zusammen mit anderen Ländern mit drei Entschließungen für weitere Verbesserungen und Anstrengungen bei der Bewältigung der „Corona-Krise“ ein:

Entschließung des Bundesrates zur temporären (befristeten) Zahlung eines Coronabedingten Zuschlags i.H.v. 100 Euro monatlich für Leistungsbeziehende im SGB II, SGB XII und AsylbLG. (TOP 66)
Berlin, Thüringen und Bremen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur befristeten Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuchs (SGB XII) sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vorzulegen, der die Gewährung eines Corona-bedingten befristeten Zuschlags in Höhe von 100 Euro monatlich für Leistungsbeziehende der genannten Rechtskreise für die Zeit der Corona-Pandemie beinhaltet. Die Länder sind der Überzeugung, dass für die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Veränderungen die aktuellen Regelbedarfe zu gering sind. Daher ist ein temporärer, also befristeter Zuschlag in Höhe von 100 Euro monatlich auf die Regelsätze für die Zeit der Corona-Pandemie für Empfängerinnen und Empfänger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei den Asylbewerberleistungen zu gewähren, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern.

Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-Pandemie (TOP 67)
Bremen und Berlin möchten mit der Entschließung die Bundesregierung bitten, ein Programm zu erarbeiten, das gemeinnützigen Vereinen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen Hilfen bietet, um Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und sie dabei zu unterstützen, sich durch notwendige Modernisierungsmaßnahmen zukunftssicher aufzustellen. Dabei sollen die bestehenden Initiativen der Länder berücksichtigen werden.

Entschließung des Bundesrates „Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern – Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten“ (TOP 68)
Gemeinsam mit dem Land Berlin bringt Bremen eine Entschließung in den Bundesrat ein, in der festgestellt wird, dass weite Teile der Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft zu jenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gehören, die absehbar für längere Zeiträume ihre Institutionen nicht öffnen und ihre Vorhaben nicht oder nur stark eingeschränkt fortsetzen können. Die Entschließung setzt inhaltlich an Vorschlägen der Wirtschaftsministerkonferenz und der Kulturministerkonferenz an, den Solo-Selbstständigen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.180 Euro monatlich zu gewähren. Die Bundesregierung wird aufgefordert für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Medienschaffende und Mediendienstleister ohne eigene Betriebsstätte, deren Einnahmen durch die Absage von Veranstaltungen oder Aufträgen in der Zeit der Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche zu entwickeln.

Ein weiterer für Bremen relevanter Tagesordnungspunkt am morgigen Freitag ist das so genannte „Arbeit von Morgen-Gesetz“ (TOP 2)
Das Gesetz schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten. Beim Kurzarbeitergeld soll die Bezugsdauer der Leistung bei außergewöhnlichen Verhältnissen von 12 auf 24 Monate verlängert werden. Außerdem stellt das Gesetz sicher, dass ein Hinzuverdienst dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird, wenn es sich bei der neu aufgenommenen Nebenbeschäftigung um einen Minijob in einem systemrelevanten Bereich handelt.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/989/tagesordnung-989.html

Ansprechpartner für die Medien:
Der Bevollmächtigte beim Bund, Pressereferent: Veit Swoboda, Telefon (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de