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Sonstige

Europawahl am 26. Mai 2019: Wahlrecht von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern

01.03.2019

Der Landeswahlleiter teilt mit:

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 26. Mai 2019 bestimmt. In der Bundesrepublik Deutschland werden 96 Abgeordnete gewählt.

An der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland können neben den deutschen Wahlberechtigten auch Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilnehmen („Unionsbürgerinnen und Unionsbürger“).

Diese müssen sich dafür allerdings rechtzeitig in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag muss spätestens am 5. Mai 2019 (Achtung: ein Sonntag!) im Original eingehen. Es empfiehlt sich eine persönliche Antragsstellung bis zum 3. Mai 2019.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der Stadt Bremen müssen den Antrag stellen bei:
Statistisches Landesamt Bremen
– Wahlamt –
An der Weide 14-16, 28195 Bremen
Telefon: (0421) 361 – 88899

E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der Stadt Bremerhaven müssen den Antrag stellen bei:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Statistik und Wahlen
Hinrich-Schmalfeldt-Straße, Stadthaus 1, 27576 Bremerhaven
Telefon: (0471) 590 – 2113

E-Mail: wahlamt@magistrat.bremerhaven.de

Der Antrag steht auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de zum Download bereit. Er kann auch beim Wahlamt in Bremen oder Bremerhaven abgeholt oder dort telefonisch sowie per E-Mail angefordert werden.

Wer sich bereits bei einer der Europawahlen seit 1999 eintragen lassen hat und seitdem ununterbrochen in Deutschland wohnt, muss keinen neuen Antrag stellen.

Neben den 470.500 deutschen Wahlberechtigten im Land Bremen (Stadt Bremen: rund 390.000, Stadt Bremerhaven: rund 80.500) lebten Mitte Februar im Land Bremen rund 35.000 (Stadt Bremen: 27.000, Stadt Bremerhaven: 8.000) wahlberechtigte ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Davon haben 900 (Stadt Bremen: 800, Stadt Bremerhaven: 100) bereits bei einer früheren Wahl einen Antrag gestellt.

Alle wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wurden über die Möglichkeit, an der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland teilzunehmen, schriftlich informiert.

Weitere Auskünfte erteilt:
Dr. Evelyn Temme
Telefon: (0421) 361 4159
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de