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Der Senator für Inneres und Sport

Europawahl, Wahlen zur Bürgerschaft und zu den Beiräten am 26. Mai 2019: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

18.02.2019

Das Wahlamt Bremen sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bei den Europa-, Bürgerschafts- und Beirätewahlen am Sonntag, dem 26. Mai 2019 als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen, in der Briefwahl und im Auszählzentrum der Stadt Bremen tätig sind. Die 3.800 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung sowie Auszählung und gewährleisten für die mehr als 400.000 Wahlberechtigten in Bremen einen reibungslosen Ablauf der Wahlen.

Um Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zu werden, müssen die Freiwilligen am Wahltag wahlberechtigt sein. Aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Wahlen und unterschiedlichen Wahlberechtigungen kombinieren sich verschiedene Voraussetzungen: Für einen Einsatz im Wahllokal als Urnenwahlvorstand ist es notwendig, dass die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, 18 Jahre oder älter sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben. Am Einsatz in der Briefwahl zur Europawahl können sich auch Nicht-Bremerinnen und -Bremer beteiligen, aber auch hier muss die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegen und das Mindestalter von 18 Jahren gegeben sein. Um bei der Stimmenauszählung als Briefwahl- oder Auszählwahlvorstand für die Bürgerschafts- und Beirätewahl tätig zu sein, müssen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben, dürfen sich aber schon ab 16 Jahren beteiligen.

Der Urnenwahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehören die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung, die Freigabe der Wahlurnen und nach Ablauf der Wahlzeit die Auszählung der Stimmzettel der Europawahl. Einsatzwünsche, zum Beispiel in einem bestimmten Wahllokal, werden so weit wie möglich berücksichtigt. Die Briefwahlvorstände zur Europawahl sind am Wahlsonntag für die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Auszählung der Stimmzettel verantwortlich. Die Auszählwahlvorstände der Bürgerschafts- und Beirätewahl sorgen nach Schließung der Wahllokale, das heißt am Wahlabend und in der Woche nach dem Wahlsonntag, für die ordnungsgemäße Auszählung der Bürgerschafts- und Beirätewahl. Besondere Vorkenntnisse sind für alle Tätigkeiten nicht erforderlich, es werden Schulungen angeboten und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, in denen die Abläufe genau erläutert werden.

Die Mitglieder der Urnenwahlvorstände treffen sich am Wahlsonntag um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal, um 8 Uhr wird die Wahl eröffnet. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände zur Europawahl kommen am Wahlsonntag um 12 Uhr zusammen, ab 18 Uhr werden die Stimmzettel ausgezählt. Die Mitglieder der Auszählwahlvorstände beginnen am Wahlsonntag zwischen 14 Uhr und 18 Uhr mit ihrer Tätigkeit. Die Auszählung der Bürgerschafts- und Beirätewahlen wird am Montag, dem 27. Mai 2019, um 10 Uhr und an den darauffolgenden Tagen um jeweils 8.30 Uhr fortgesetzt, bis am Freitag nach der Wahl alle Stimmzettel erfasst wurden. Für den Einsatz als Wahlhelferin und Wahlhelfer erhalten die Mitglieder aller Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld. Die Höhe richtet sich dabei nach Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit – am Feiertag (30. Mai 2019) werden bis zu 120 Euro ausgezahlt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wahlen.bremen.de

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, sich zu melden beim:

Statistischen Landesamt Bremen
– Wahlamt –
An der Weide 14-16
28195 Bremen
Telefon: (0421) 361 888 98
E-Mail: wahlhelfer@statistik.bremen.de