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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Eva Quante-Brandt zu Beschlüssen der Verbraucherschutzministerkonferenz

11.09.2018

In Berlin haben die Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister heute (Dienstag, 11.9.2018) auf einer Sondersitzung über den Vorstoß der EU-Kommission beraten, mit dem die Verbraucherrechte in Europa gestärkt werden sollen ("New Deal for Consumers"). Die neuen Rahmenbedingungen sollen zum Beispiel Sammelklagen gegen Unternehmen europaweit ermöglichen und fordern mehr Transparenz vom Online-Handel.

Bremens Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz. Eva Quante-Brandt. begrüßte das Vorhaben zur Einführung eines europaweiten Verbandsklagerechtes: "Für Verbraucher-Verbände eröffnet das die Möglichkeit, sowohl national als auch grenzüberschreitend im Namen von Verbraucherinnen und Verbrauchern aktiv zu werden. Geschädigte bekommen damit die Chance, im Verbund Unternehmen zu verklagen." Nach aktuellen Plänen der EU-Kommission sollen dabei auch grenzüberschreitende Verbandsklagen in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht werden.

In einigen Bereichen verbessert die EU-Initiative die Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher und ermöglicht die Einführung von Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht.
Senatorin Quante-Brandt: "Im digitalen Zeitalter ist es unumgänglich, dass wir die bestehenden Verbraucherschutzvorschriften mit Blick auf den Online-Handel den realen Bedingungen anpassen. Bislang ist zum Beispiel für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren auf Online-Marktplätzen erwerben, nicht hinreichend klar, ob sie einen Vertrag mit einem Unternehmer oder einer Privatperson abschließen. Die neue Richtlinie sieht nun vor, dass es eine eindeutige Information geben soll, die darüber aufklärt. Mehr Information bedeutet damit mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher."

Kritik übte Senatorin Quante-Brandt an der von der EU-Kommission geforderten Einschränkungen des Widerspruchsrechts beim Online-Handel. Dies bedeute eine Absenkung der Verbraucherschutzniveaus im Online-Handel, so Quante-Brandt. Die neue Richtlinie, die von der VSMK abgelehnt wird, sieht vor, dass ein Unternehmen die Rückzahlung des Kaufpreises so lange verweigern kann, bis die Ware wieder bei ihm eingegangen ist. Damit trägt der Kunde das Risiko des Transports. Außerdem soll das Widerspruchsrecht bei übermäßig genutzter Ware verweigert werden können.

"Das Widerrufsrecht ist ein zentrales Verbraucherrecht im Online-Handel. Wir brauchen keine Aufweichung von Verbraucherrechten, sondern faire Regeln zwischen Händlern und Verbrauchern", so Senatorin Quante-Brandt. "Die Einschränkungen des Widerrufsrechts sind ein Rückschritt gegenüber der derzeitigen Regelung."

Mehr Infos unter: www.verbraucherschutzministerkonferenz.de