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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

3,2 Millionen Euro zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen

Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung unterzeichnet

01.03.2018

Die Freie Hansestadt Bremen, die Arbeitsagentur Bremen-Bremerhaven, das Jobcenter Bremen und das Jobcenter Bremerhaven haben am 28. Februar 2018 die Vereinbarung über das Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung unterzeichnet. Dieses ersetzt das Ende 2017 ausgelaufene Arbeitsmarktprogramm PLUS und läuft bis Ende 2021.

"Ich freue mich, dass wir heute die Verwaltungsvereinbarung "Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung" unterzeichnen können", sagt Dr. Götz von Einem, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven. "Trotz guter konjunktureller Rahmenbedingungen haben Schwerbehinderte es weiterhin schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Sie brauchen daher bestmögliche Unterstützung, um ihr Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben verwirklichen zu können. Mit dem Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung werden verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für die Integration Schwerbehinderter in Ausbildung und Arbeit geschaffen. Entscheidend ist aber die Bereitschaft von Arbeitgebern, den betroffenen Menschen reelle Chancen zu geben, ihr Potenzial zu zeigen und zu entwickeln. Ich wünsche mir, dass dies in größerem Ausmaß als bisher geschieht."

Das Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung sieht Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Dabei entfällt die zuletzt gewährte Prämie an Arbeitgeber. Die Lohnkostenzuschüsse betragen bei einem Förderzeitraum von 6 Monaten bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgeltes, bei einem Förderzeitraum von zwischen 7 und 12 Monaten bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgeltes sowie jeweils eine Pauschale von 20 Prozent des Arbeitsentgeltes für den Anteil des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Vertragsunterzeichnung des Arbeitsmarktprogrammes (v.l.n.r.:): Dr. Götz von Einem (Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven), David Geduldig (Amt für Versorgung und Integration Bremen), Friedrich-Wilhelm Gruhl (Jobcenter Bremerhaven), Thorsten Spinn (Jobcenter Bremen)
Vertragsunterzeichnung des Arbeitsmarktprogrammes (v.l.n.r.:): Dr. Götz von Einem (Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven), David Geduldig (Amt für Versorgung und Integration Bremen), Friedrich-Wilhelm Gruhl (Jobcenter Bremerhaven) und Thorsten Spinn (Jobcenter Bremen)

Im Vergleich zum bisherigen Programm werden künftig auch Ausbildungsplätze gefördert.
Für Ausbildungsplätze erfolgt die Förderung in Form monatlicher Zuschüsse zu der Ausbildungsvergütung. Die Förderung darf die Ausbildungsvergütung, die der Ausbildungsbetrieb bzw. die ausbildende Dienststelle tatsächlich trägt, nicht übersteigen und soll sich an den Umständen des Einzelfalls orientieren. Hier ist eine Förderung über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten mit einer Höhe von maximal 500 Euro monatlich möglich.

David Geduldig, stellvertretender Leiter des Amtes für Versorgung und Integration Bremen (AVIB): "Wir freuen uns sehr darüber, dass uns eine Nachfolgeregelung zum bisherigen Arbeitsmarktprogramm Plus gelungen ist. Die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Bremen zeigt, dass die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stagniert. Umso wichtiger ist es, dass die Agentur für Arbeit und die Jobcenter weiterhin die Möglichkeit haben, passgenau auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen, mit Mitteln der Ausgleichsabgabe einzugehen. Darüber hinaus hoffen wir mit der nunmehr möglichen Förderung von Ausbildung bei den Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen Impulse zu erzeugen, die sie dazu bewegt, schwerbehinderten jungen Menschen eine Chance auf eine Ausbildung zu eröffnen."

Das Gesamtfördervolumen über die Laufzeit von 4 Jahren beträgt 3,2 Millionen Euro. Das Arbeitsmarktprogramm wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes finanziert.

Die Anträge sind bei der Arbeitsagentur bzw. den Jobcentern zu stellen.

Das Programm soll dazu beitragen, das Einstellungsverhalten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern positiv zu beeinflussen. Vorbehalte von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, schwerbehinderte Menschen einzustellen und zu beschäftigen, sollen abgebaut werden.
Die schwerbehinderten Menschen sollen Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit gewinnen, etwaige Leistungsdefizite abbauen, Berufserfahrung erwerben und ihre Vermittlungsaussichten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern.

Foto: Pressereferat, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen