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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Informationsveranstaltung zum Thema Schwerbehindertenrecht

11.09.2017

Behinderte und schwerbehinderte Menschen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, zum Beispiel Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung. Frank Wallbaum vom Amt für Versorgung und Integration informiert zum Schwerbehindertenrecht am Donnerstag, 21.September 2017, um 14.30 Uhr im Pflegestützpunkt Bremen Nord im Einkaufszentrum Haven Höövt (2. Obergeschoss, hinterer Teil des Zentrums).
Um vorherige Anmeldung unter Telefon 0421/696241-0 wird gebeten.

Wir bitten Vertreter/innen der Medien herzlich, den Termin in geeigneter Form anzukündigen.