Sie sind hier:

Senatskanzlei

„Kinderrechtskonvention soll vorbehaltlos gelten“

24.11.2009

Die Bundesregierung soll ihre Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen. Das ist Ziel eines Antrags, den die Länder Rheinland-Pfalz und Bremen gemeinsam in den Bundesrat einbringen werden. Das hat der Bremer Senat in seiner heutigen Sitzung (24.11.2009) beschlossen. Der Bundesrat wird über diesen Antrag in seiner nächsten Sitzung entscheiden.

Die Bundesregierung hatte 1992 eine einschränkende Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Diese war bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt worden. „Diese Einschränkung muss unbedingt zurückgenommen werden, damit die UN-Kinderrechtskonvention bei uns vorbehaltlos gelten kann“, so Bürgermeister Jens Böhrnsen. Mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurden 1992 erstmals völkerrechtlich verbindlich politische Bürgerrechte und soziale Menschenrechte formuliert. Sie fanden ihren Ausdruck in der Festschreibung von Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben.