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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Sechs Kilometer zusätzlicher Deich

22.12.2009

Hochwasserschutzbeiträge in Bremerhaven angepasst

Gemeinsame Presseerklärung des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa sowie des Senators für Wirtschaft und Häfen



Auf Grundlage des Senatsbeschlusses vom 06.10.2009 ändert der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa mit Wirkung vom 1. Januar 2010 die Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven. Bereits seit 2005 sind die Grundeigentümer im hochwassergeschützten Gebiet in Bremerhaven verpflichtet, ihren Beitrag zur Unterhaltung der Anlagen zu leisten, die den Hochwasserschutz der Stadt Bremerhaven gewährleisten. Mit dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 5. Mai 2009 wird das Gebiet der niedersächsischen Luneplate mit dem zugehörigen Hauptdeich in bremisches Hoheitsgebiet überführt. Das Land Bremen übernimmt damit die Unterhaltungspflicht für rd. 6 km zusätzliche Landesschutzdeichlinie in Bremerhaven.


Für die Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen bedeutet dies zum einen eine Erhöhung der Anzahl der zu unterhaltenden Anlagen, was insgesamt zu einem Anstieg des Beitragsbedarfs von 1,1 Mio. auf ca.1,4 Mio. Euro führt, zum anderen aber auch eine Vergrößerung des vor Hochwasser geschützten Gebietes und damit eine Erhöhung der Anzahl der beitragspflichtigen Grundstücke.


Auf der Grundlage des neuen Beitragsbedarfes steigt der Hebesatz von 0,8 auf 1,0 Promille des jeweiligen Grundstückswertes. Dieser Beitragssatz liegt damit immer noch unter dem der umliegenden Gemeinden in Niedersachsen. Der Versand der Bescheide soll ab dem 08.01.2010 erfolgen