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Der Senator für Inneres und Sport

Polizeiberatung beim Einsatz von DNA-Sprühanlagen

15.01.2010

Gemeinsame Pressemitteilung des Senators für Inneres und Sport und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Imke Sommer, haben ihre Positionen über den Einsatz der so genannten DNA-Sprühanlagen ausgetauscht. An dem Gespräch haben auch der Staatsrat für Justiz und Verfassung, Matthias Stauch, die Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheerer sowie Polizeipräsident Holger Münch teilgenommen. Mitgewirkt hat auch der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Hans Peter Bull. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz wurden eingehend erörtert.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Markierung von Gegenständen mit der künstlichen DNA-Flüssigkeit ein zulässiges Mittel zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität ist.


In Bremen sind bereits alle Schulen mit der DNA ausgestattet. Außerdem wurde in Bremen und Bremerhaven je eine Pilotregion eingerichtet, in denen alle Haushalte, die es wünschten, kostenlos mit DNA-Markierungssets versorgt wurden und in denen Schilder auf die Ausstattung der Haushalte mit DNA hinweisen.


Darüber hinaus sind sich die Vertreter des Innen- und des Justizressorts einig, dass der Einsatz von DNA-Sprühanlagen fortzusetzen und auszubauen ist. Solche Sprühanlagen können beispielsweise in Tankstellen oder Spielhallen eingesetzt werden. Sie bieten die Möglichkeit der Abschreckung gegen Überfälle, dienen aber auch dazu, solche Taten aufzuklären. Täter können beim Verlassen des Objektes durch diese Anlagen mit künstlicher DNA markiert werden. Diese Markierung bleibt bis zu sechs Wochen an Körper oder Kleidung unsichtbar haften. Die Polizei kann mit Hilfe von Infrarot-Lampen die Markierung erkennen und durch die in der künstlichen DNA enthaltene Information den Ort der Tat nachweisen.


Innensenator Mäurer kündigte an, dass der Einsatz der DNA- Sprühanlagen bei privaten Einrichtungen künftig unter der Schirmherrschaft bzw. beratender Begleitung der Polizei stattfinden wird. Das heißt, der Betreiber einer solchen Überfallschutzanlage verpflichtet sich gegenüber der Polizei,

  • die Anlage nach bestimmten Kriterien anzubringen,
  • bestimmte Auslösevorrichtungen zu verwenden sowie
  • eine Schulung/Unterweisung der Mitarbeiter durchzuführen.
  • Zudem sind Hinweisschilder deutlich sichtbar in einer bestimmten Mindestgröße anzubringen.


Die Vertriebsfirma der DNA-Sprühanlagen wird diese nur an Firmen weitergeben, für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei vorliegt. Die Information über Firmen mit DNA-Sprühanlagen werden im Leitrechner der Polizei gespeichert, um bei Einsatzanlässen die Streifenwagen schon auf der Anfahrt zu informieren.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit begleitet.