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Sonstige

Zur Bundestagswahl 2009: Barrierefreies Wählen für Menschen mit Behinderungen

22.09.2009

Der Landeswahlleiter teilt mit:

Aufgrund des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen wird seit 2002 auch bei der Durchführung von Wahlen verstärkt darauf geachtet, die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.


Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (z. B. Rollstuhlfahrer) ist der barrierefreie Zugang zum Wahllokal besonders wichtig. Der Anteil barrierefreier Wahllokale konnte in den letzten Jahren von Wahl zu Wahl erhöht werden. Zur Bundestagswahl 2009 haben von den 335 allgemeinen Wahlbezirken in der Stadt Bremen 272 (81 Prozent) einen barrierefreien Zugang und in der Stadt Bremerhaven 58 von 75 Urnenwahlbezirken (77 Prozent); bei den Wahlen 2002/2003 lag dieser Anteil im Lande Bremen unter 64 Prozent. Die Wahlämter in Bremen und Bremerhaven sind ständig bemüht, den Anteil weiter zu erhöhen.


Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Hinweis, ob das betreffende Wahllokal barrierefrei ist. Die Wahlraumverzeichnisse für Bremen und Bremerhaven sind außerdem im Internet veröffentlicht.


Im Lande Bremen leben rd. 3 200 Schwerbehinderte mit Blindheit und Sehbehinderung. Für diese Wählergruppe besteht seit der Bundestagswahl 2002 die Möglichkeit, ohne fremde Hilfe zu Hause per Briefwahl oder direkt im Wahllokal den Stimmzettel zu kennzeichnen, indem sie eine Stimmzettelschablone benutzen. Bei den Stimmzetteln ist die obere rechte Ecke abgeschnitten, so dass die Blinden beim Einlegen des Stimmzettels in die Wahlschablone die bedruckte Vorderseite erkennen können.


Die Stimmzettelschablone und die Audio-CD mit den entsprechenden Informationen zur Handhabung erhalten die Betroffenen im Lande Bremen – auch Nichtmitglieder – beim


Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.
Geschäftsstelle
Schwachhauser Heerstr. 266
28359 Bremen
Telefon: 0421 / 24 40 16 - 10
Telefax: 0421 / 24 40 16 - 20
E-Mail: info@bsvb.org
Internet: www.bsvb.orgExternes Angebot


Um die Stimmabgabe von Wählern/Wählerinnen zu ermöglichen, die des Lesens und Schreibens unkundig oder die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können diese sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers/der Wählerin zu beschränken. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.


Des Weiteren wird vom Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen die Broschüre „Wie man wählt: Die Bundestagswahl“ in leichter Sprache herausgegeben (siehe Internet: www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.deExternes Angebot).



Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2009 im Lande Bremen finden Sie im Internet unter
www.landeswahlleiter.bremen.de oder direkt beim Büro des Landeswahlleiters:
Telefon: 0421 / 361-4159
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de