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Senatskanzlei

Antrag gegen Fehlentwicklungen im AÜG

18.09.2009

CDU/FDP-Länder lehnen Bremer Initiative im Bundesrat ab/Böhrnsen: “Leiharbeit begrenzen“

Bürgermeister Jens Böhrnsen nutzte heute (18.09.2009) die Gelegenheit, im Bundesrat auf Fehlentwicklungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aufmerksam zu machen und Verbesserungen zu fordern. Böhrnsen: „Mit einem Antrag forderten die Länder Bremen und Rheinland-Pfalz Fehler zu heilen, unter denen sowohl die Leiharbeitnehmer als auch die Stammbelegschaften von Betrieben zu leiden haben. Leider haben die CDU/FDP-Länder das verhindert.“


Nach dem Bremer Antrag sollten Leiharbeitnehmer zukünftig vom ersten Tag an mit den Beschäftigten im Entleihbetrieb gleichbehandelt werden, „sowohl im Hinblick auf das Entgelt als auch bei allen übrigen Arbeitsbedingungen“ (Böhrnsen). „Außerdem gehört die Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen, die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmern in einem Betrieb muss auf 24 Monate begrenzt werden. Leiharbeitsfirmen dürfen außerdem nicht nur für die Dauer einer konkreten Überlassung beschäftigt werden“.


Die Bedeutung der Leiharbeit für den Arbeitsmarkt der Bundesrepublik sei unbestritten, so Böhrnsen. Keine Branche habe in den letzten Jahren ein so starkes Wachstum zu verzeichnen gehabt wie die Leiharbeit. Aber ebenso sei zu verzeichnen, dass die Praxis der Zeitarbeit nicht uneingeschränkt zu den arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Effekten geführt habe, die man von der Reform der Arbeitnehmerüberlassung erwartet habe.


Jens Böhrnsen: „Für die in der Leiharbeit Beschäftigten ist sie ein zweischneidiges Schwert. Im besten Falle erhalten diese eine längerfristige Beschäftigung. Für viele von Ihnen bedeutet Leiharbeit aber auch niedrigere Löhne bei gleicher Arbeit, Verzicht auf Zulagen oder den Verzicht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Nicht selten erhalten Leiharbeitnehmer nur zwischen 50 bis 60 Prozent des Einkommens, das die Stammbelegschaften der Entleiher bekommen.“


Stammbelegschaften großer Firmen beobachten die Entwicklung der Leiharbeit aus anderen Gründen mit Sorge, denn besonders in Großbetrieben sind Tendenzen erkennbar, das Stammpersonal durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen. So werden zum Teil Mitarbeiter entlassen, um sie über hauseigene Verleihfirmen und zumeist zu ungünstigeren Tarifbedingungen in den alten Betrieb zurück zu entleihen.


Jens Böhrnsen: „Man darf einen weiteren Aspekt nicht übersehen: Die oft deutlich schlechtere Entlohnung für die Leiharbeitnehmer, führt nicht selten zu Hungerlöhnen, die aus öffentlichen Mitteln aufgestockt werden müssen. Das betrifft rund 1,2 Mio. Menschen: voll erwerbstätig und doch auf Hilfe angewiesen, die so genannten "working poor". Wir fordern aber, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, von ihrer Arbeit auch menschenwürdig und selbstständig leben können.