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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat erklärt Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete in Blockland, Borgfeld, Burglesum und Horn-Lehe zu nationalen Schutzgebieten

23.06.2009

Schaffung eines funktionsfähigen Biotopverbundes

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (23.06.2009) die FFH- und Vogelschutzgebiete in Blockland, Borgfeld, Burglesum und Horn-Lehe zu nationalen Schutzgebieten erklärt. „Wir wollen in Bremen einen funktionsfähigen Biotopverbund schaffen und somit unsere einzigartigen Natur- und Landschaftsschutzgebiete noch attraktiver machen“, erklärte Dr. Reinhard Loske, Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa.


Folgende Gebiete werden in der heute vom Senat verabschiedeten Verordnung näher erörtert:


Die „Blockland-Burgdammer Wiesen“ mit einer Größe von 2934 Hektar zwischen Kuhgrabenweg, Maschinenfleet, Eisenbahnlinie Bremen-Bremerhaven und Wümmedeich.


Schutzgüter sind insbesondere:

  • Großflächige von Gräben durchzogene Feuchtgrünlandgebiete als Brut- und Nahrungsgebiet für Wiesenvögel, Rastgebiet für Limikolen u. a.
  • Vernetztes Fleet- und Grabensysteme im Grünland als Lebensraum von Kleinfischarten, wie Steinbeißer
  • Röhricht-/Gehölz- und Uferstrukturen als Brut- und Nahrungs- bzw. Rastgebiet z. B. für Eisvogel, Pfeifente
  • Kleingewässer als Lebensraum einer typischen Pflanzen- und Tierwelt mit z. T. seltenen Arten, z. B. Moorfrosch
  • Regelmäßig überflutete und vernässte Grünlandgebiete i.d. Poldern Semkenfahrt und Oberblockland als Rastgebiet und auch als Brutgebiet für Wiesenvögel


Die ordnungsgemäße landwirtschaftlliche Nutzung ist ausdrücklich zugelassen und erwünscht.


Zum zweiten beinhaltet die Verordnung den weiteren Status des FFH-Gebietes „Grambker Feldmarksee“ mit einer Größe von 22,6 Hektar als Naturschutugebiet.
Schutzzweck ist der Erhalt und die Entwicklung des Sees mit seinen Uferzonen und randlichen Gehölzbereichen als Lebensraum für Pflanzen- und Tiergemeinschaften mit stark gefährdeten Arten.


Die bestehenden Naturschutzgebietsverordnungen „Untere Wümme“ und „Kuhgrabensee“ wurden angepasst an die EU-Schutzerfordernisse (FFH- und Vogelschutz). Die Fläche am Kuhgrabensee wurde um drei Hektar erweitert.


Ebenfalls an die Vorgaben der EU angepasst wurde das Naturschutzgebiet „Westliches Hollerland“.