Sie sind hier:

Sonstige

Die Landeszentrale für politische Bildung lädt zum Vortrag ein

12.06.2009

Auf Einladung der Landeszentrale für politische Bildung hält Ministerialrat a.D. Hans-Georg Bachmann am

Montag, 15. Juni 2009 um 19 Uhr
in der Stadtbibliothek, Wall-Saal, Am Wall 201


den Vortrag: „Militärgerichtsbarkeit der Deutschen Wehrmacht 1939 bis 1945 und Wehrdienstgerichtsbarkeit der Bundeswehr seit 1957“.

Veranstalter sind die Landeszentrale für politische Bildung und die Stadtbibliothek Bremen.


Die Wehrmachtjustiz verhängte im Zweiten Weltkrieg über 30.000 Todesurteile, davon 15.000 gegen Deserteure. Die Wehrmachtgerichte waren von Anfang an als Unterdrückungsinstrument gegen jedes Aufbegehren angelegt, das sich gegen den verbrecherischen Krieg richtete, egal ob von Soldaten

oder Zivilisten. Auch die hohe Zahl der Verurteilten ist ein Beleg dafür, wie unmenschlich diejenigen vorgingen, die sich Richter nannten, aber nur Hitlers Erfüllungsgehilfen waren.


Mit der Einführung der Bundeswehr entstand das aus dem Grundgesetz abgeleitete Konzept der Inneren Führung, das ein neues Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Streitkräften anstrebte in strikter Abgrenzung zur Wehrmacht als Instrument eines diktatorischen Regimes. Die Maximen der freiheitlichen, demokratischen Rechtsordnung wurden handlungsleitend für die Bundeswehr. Der „Bürger in Uniform“ bleibt Grundrechtsträger, dem der Rechtsweg vor den zivilen Gerichten offen steht, wenn er sich ungerecht behandelt sieht.


Wie sich die Wehrdienstgerichtsbarkeit seit 1957 in diesem Spannungsfeld entwickelt hat, ist Gegenstand des Vortrags. Die Veranstaltung ist Teil des Begleitprogramms zur Ausstellung „Was damals Recht war ... Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“, die noch bis zum 28. Juni 2009 in der Unteren Rathaushalle gezeigt wird.


Biografische Daten von Hans-Georg Bachmann

Hans-Georg Bachmann wurde1938 in Westböhmen, heute Tschechische Republik, geboren und 1946 nach Hessen vertrieben. Nach dem Abitur leistete er den verlängerten Grundwehrdienst mit Ausbildung zum Reserveoffizier, u.a. in Bremen. Danach studierte er in Marburg/Lahn und Lausanne/Schweiz Rechtswissenschaft. Nach dem zweiten Staatsexamen war er als Bundesbeamter Rechtsberater bei verschiedenen Kommandobehörden des Heeres und nach der Versetzung in das Bundesministerium der Verteidigung Referent und Referatsleiter in mehreren Verwendungen. In der letzten Verwendung vor dem Ruhestand war er bis 2003 für die gesamte Rechtspflege in der Bundeswehr, einen Bereich von etwa 150 Juristen in den Funktionen Rechtsberater, Rechtslehrer und Truppendienstrichter, fachlich zuständig. In dieser Funktion hat er die umfassende Novellierung der Wehrdisziplinarordnung federführend begleitet.