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Der Senator für Finanzen

Flexibler und familienfreundlicher

31.03.2009

Senat beschließt Gesetzentwurf für modernes Beamtenrecht

„Mit der Novelle des Beamtenrechts passen wir uns an die veränderten Anforderungen eines modernen Dienstrechts an. Das Bremer Beamtenrecht wird flexibler und familienfreundlicher,“ erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. Das Laufbahnecht wird vereinfacht und gestrafft, die Teilzeit-Möglichkeiten werden erhöht und das Leistungsprinzip gestärkt. „Der öffentliche Dienst wird attraktiver und geht stärker auf die Bedürfnisse der Beamtinnen und Beamten ein.“


Kernpunkte der Reform:


  • Die Zahl der Laufbahnen wird von über 100 auf 20 verringert. Die Anzahl der Fachrichtungen wird auf 10 begrenzt.
  • Der einfache und mittlere Dienst sowie der gehobene und höhere Dienst werden jeweils zusammen gefasst.
  • Das Leistungsprinzip wird gestärkt - befördert werden kann nur, wer sich entsprechend qualifiziert hat.
  • Die Dienstzeit kann freiwillig um maximal drei Jahre verlängert werden (galt bisher nur für die Polizei).
  • Die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen werden ausgeweitet, beispielsweise soll Teilzeit auch in der Ausbildungsphase ermöglicht werden.
  • Das Beamtenrecht wird den Bachelor- und Master-Abschlüssen angepasst.
  • Die Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an der Gestaltung ihrer Beschäftigungsbedingungen soll durch eine Vereinbarung zwischen dem Senat und Gewerkschaften/Berufsverbänden verbessert werden.


„Die besseren Aufstiegschancen sind ein Ansporn zur Fortbildung,“ ist Karoline Linnert sicher. Wer sich selbst qualifiziert und beispielsweise berufsbegleitend den Master macht, kann ohne Vorbereitungsdienst und Probezeit in ein Amt des bisherigen höheren Dienstes aufsteigen. Das war bisher nicht möglich. Besonders freut sich die Senatorin, dass der individuellen Lebensplanung jetzt mehr Raum geboten wird. „Bisher bestanden gesetzlich hohe Hürden für Teilzeitbeschäftigungen unter 20 Stunden wöchentlich. Jetzt besteht ein Anspruch auf geringere Teilzeitbeschäftigung. Das vereinfacht in vielen Fällen die Rückkehr in den Beruf, beispielsweise nach einer Elternzeit.“


Der Gesetzentwurf ist unter den norddeutschen Ländern (Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen) abgestimmt. „Die weitgehende einheitliche Gestaltung des Beamtenrechts ist im Interesse der Beamtinnen und Beamten und der Länder,“ betont die Finanzsenatorin. „Sie sichert die Mobilität über Ländergrenzen hinweg und verhindert einen ruinösen Wettbewerbsföderalismus.“


Im Anhang:
Gesetzentwurf „Bremisches Beamtenrechtsneuregelungsgesetz“Externes Angebot