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Senatskanzlei

Bremen schlägt Grundgesetzänderung vor

24.03.2009

„Der Föderalismus – auch und gerade als bündisches Prinzip gegenseitiger Unterstützung – hat durch das Ergebnis der Föderalismuskommission II eine großartige Bestätigung gefunden.“ Mit dieser Zusammenfassung hat Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen heute (24.03.09) dem Senat die Ergebnisse der Kommission offiziell vorgestellt. Der Senat beschloss, dass Bremen am 3. April zusammen mit Baden-Württemberg die Gesetzespakete zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat einbringt. Der Bundestag führt parallel bereits am kommenden Freitag die erste Lesung durch.

Mit diesen Gesetzespaketen werden vor allem die Art. 109 GG neu und Art. 115 GG neu formuliert, die die Schuldenbremse für die öffentlichen Haushalte und den Bund definieren. Die Haushalte von Bund und Ländern sind danach grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Ausnahmen werden allgemein nur für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen wie die gegenwärtige weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise vorgesehen. Für den Bund soll dieser Zustand ab 2016 gelten, für die Länder ab 2020. Dabei hat der Bund die Möglichkeit einer begrenzten „strukturellen“ Verschuldung. Damit das alles gelingen kann, werden Übergangsregelungen eingeräumt (Art. 143d GG neu)

Für Bremen besonders bedeutsam sind darin die Absätze 2 und 3. Darin sind Konsolidierungszahlungen in Höhe von 300 Mio. Euro jährlich für die Jahre 2011 bis 2019 festgelegt, 2, 7 Mrd. Euro insgesamt. Auch das Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Berlin erhalten Unterstützung, wenn auch weniger. Bremen verpflichtet sich zugleich, sein bestehendes strukturelles Defizit schrittweise zurückzuführen. Nur wenn das in zehn gleichen Schritten gelingt, erhält es die Zahlungen. Sein Vorgehen wird mit einem neu zu gründenden Stabilitätsrat jährlich abgestimmt.


Neben den für Bremen besonders wichtigen Finanzthemen hat die Föderalismuskommission II auch Vorschläge im Bereich der öffentlichen Verwaltung vorgelegt. Durch die Reform des Art. 91c GG wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Bund und Länder bei der Informationstechnik zusammenwirken können. Durch die Änderung des Art. 91d GG wird eine verfassungsrechtliche Grundlage für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Leistungsvergleichen (Benchmarking) der öffentlichen Verwaltung auf freiwilliger Ebene geschaffen. Einigkeit herrschte auch, dass beim Robert-Koch-Institut ein nationales Zentrum für Krebsregisterdaten eingerichtet wird (nationales Krebsregister). Weitere Regelungen betreffen die Steuerverwaltung und Bundesfernstraßen.

Mit der konkreten Ausgestaltung der Hilfen für die Länder und den nötigen einfach-rechtlichen Folgegesetzen für die Verfassungsreform insgesamt beschäftigt sich ein „Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform“, das ebenfalls von Bremen und Baden-Württemberg in die nächste Sitzung des Bundesrates eingebracht wird.

Bürgermeister Jens Böhrnsen, der stellvertretend für die Länderseite der Kommission vorsaß: „Die Kommission war ungeliebt, hatte mit vielen Widerständen zu kämpfen, manche wollten ihr vorzeitiges Ende oder Ergebnislosigkeit. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis außerordentlich vorzeigbar. Über die existentielle Bedeutung für Bremen herrscht weite Einigkeit, wie auch die Debatte in der Bremischen Bürgerschaft gezeigt hat.“