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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Verfahren für Ausnahmegenehmigungen zur Umweltzone wird vereinfacht

22.01.2009

Bewohner der Umweltzone haben es zukünftig leichter, eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone zu erhalten. Das Amt für Straßen und Verkehr vereinfacht das Antragsverfahren. Wer bisher nachweisen wollte, dass die Umrüstung eines alten (privaten) PKW aus finanziellen Gründen nicht zumutbar ist, musste neben einer Werkstatt-Bescheinigung auch diverse persönliche Unterlagen über die Vermögensverhältnisse vorlegen. Dies soll sich nun ändern. Berechtigte, deren Einkommen unterhalb der festgesetzten Freigrenzen liegt, brauchen dies nur noch mit einem Dokument nachzuweisen. Diese vereinfachte Praxis bedeutet nicht nur weniger Papier für den Bürger, sondern reduziert auch den Prüfaufwand in der Behörde.


Auch erhalten die Bürger künftig zusätzlich zur persönlichen Ausnahmegenehmigung einen „Ausweis“ für die Windschutzscheibe, der den aktuellen Anwohnerparkausweisen ähnelt, also nur das Kfz-Kennzeichen und die Geltungsdauer ausweist. Damit soll unter anderem die Überwachung des ruhenden Verkehrs erleichtert werden. Berechtigte, die bereits eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, bekommen den neuen Ausweis für den PKW automatisch zugesandt.