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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Renaturierung der Kleinen Wümme und Umgestaltung der alten Achterstraße

12.12.2008

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie, die im Jahr 2000 erlassen wurde, hat das Ziel einer gemeinsamen Gewässerschutzpolitik in Europa. Gemäß der Richtlinie müssen alle Gewässer der Gemeinschaft ab einer bestimmten Größe ab dem Jahr 2015 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand gebracht werden. Dadurch soll eine nachhaltige Versorgung mit gutem Wasser sicher gestellt und die Gewässerökologie geschützt werden. Bis zum 19. Dezember 2008 haben alle Mitgliedsstaaten Bewirtschaftungspläne für die Gewässer und Maßnahmenprogramme zu erarbeiten, die von jetzt ab sechs Monate ausliegen, um von der Öffentlichkeit kommentiert zu werden. Diese Unterlagen liegen dann beim Umweltsenator aus.


„Ich freue mich“, so Senator Reinhard Loske, „dass wir hier erstmalig aufzeigen können, welche Möglichkeiten bestehen, ein innerstädtisches Gewässer, bei dem wenig Seitenraum zur Verfügung steht, in einen möglichst naturnahen Zustand zurück zu versetzen. Noch besser ist es, wenn wir zwei Maßnahmen wie hier kombinieren können. Das ergibt Synergieeffekte und spart Steuermittel. Die Bevölkerung bitte ich, von der Möglichkeit, die die europäische Union geschaffen hat, Gebrauch zu machen, den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zu kommentieren.“


Bremen hat bereits seit 2007 damit begonnen, die zum Teil stark verbauten Gewässer zu renaturieren. Pro Jahr fließen etwa 300.000 Euro in diese Maßnahmen. In städtischer Umgebung mit dichter Besiedlung und hoher Versieglung ist dies eine besondere Herausforderung. Als rein bremisches Gewässer entspringt die Kleine Wümme in der Stadt. Der Oberlauf wurde in der Vergangenheit kanalisiert, überbaut, die Ufer befestigt; sie wird zum Abführen von Regenwasser und Mischwasser bei starken Regenfällen genutzt. Dadurch ist der Zustand vielfach geschädigt.


Das wesentliche Ziel der Umgestaltung der Kleinen Wümme ist die ökologische Verbesserung des Gewässers, welche die Erhöhung der Selbstreinigungskraft, insbesondere im Zusammenhang mit den gelegentlichen Mischwassereinleitungen, beinhaltet. Durch die Schaffung flacher Uferzonen wird die Entwicklung einer naturnahen Röhrichtvegetation ermöglicht, die wiederum zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt. Außerdem bedeutet die Umgestaltungsmaßnahme eine erhebliche Aufwertung des Lebensraumes für Pflanzen und Tiere sowie des Landschaftsbildes.


Auf einer 1,2 Kilometer langen Strecke im Bereich der Achternstaße wird jetzt mit Maßnahmen zur Aufwertung begonnen. Diese strukturverbessernden Maßnahmen ermöglichen das Ansiedeln von Wasserpflanzen und -tieren, verbessern die Wasserqualität und werden zu Spaziergängen an der Wümme einladen. Der Deichverband am rechten Weserufer, der auch für die Unterhaltung der Gewässer zuständig ist, führt diese Renaturierungsmaßnahme durch.


Neben der Renaturierung der Kleinen Wümme wird auch die alte Achterstaße in Angriff genommen.
Der ca. 1,2 km lange Grünzug ist eine von Radfahrern, Joggern, Inline-Skatern und Spaziergängern stark frequentierte Verbindung vom Bremer Osten zur Universität, zum Technologiepark sowie zum Stadtwald oder ins Hollerland.


Die Fahrbahn befindet sich aufgrund ihres Alters sowie zahlreicher direkt angrenzender Pappeln mit Wurzelaufbrüchen im Asphalt in einem sanierungsbedürftigen baulichen Zustand und wird nach der Entwidmung nicht mehr - wie vormals als Straße - in ganzer Breite (5,00 m) benötigt. Die Fahrbahn wird auf 4,00 m Breite zurückgebaut und saniert.


Zur Herstellung der Verkehrssicherheit sind bereits im Winter 2007/2008 einige Altpappeln gefällt worden, weitere ca. 50 alte Pappeln wurden im November 2008 gefällt. Gleichzeitig werden an einigen Stellen neue Durchgänge zum angrenzenden Universitätsquartier geschaffen. Dicht gewachsene und überalterte Gehölzbestände werden ausgelichtet. Anschließend sind eine Nachpflanzung mit standortgerechten Bäumen und eine natürliche Gewässerrandbepflanzung vorgesehen.


Für die Maßnahme stehen insgesamt 260.000 Euro zur Verfügung (160.000 Euro Schwerpunktmittel aus dem Wohnumfeld verbessernden Grünprogramm sowie 100.000 Euro von der Stiftung Wohnliche Stadt).