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Justiz- und Innenbehörde wollen konsequent inhaftierte ausländische Straftäter abschieben

Neue Vereinbarung regelt genaues Vorgehen von Justizvollzugsanstalt und Ausländerbehörde

02.02.2017

Innensenator Ulrich Mäurer und Justizsenator Martin Günthner haben mit der Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung ihrer Ressorts heute bereits (02.02.2017) einen zentralen Punkt aus ihrem jüngst bekannt gewordenen „Sicherheitspapier“ umgesetzt. Ziel der Kooperation zwischen Ausländerbehörde und Justizvollzugsanstalt ist es, die Abschiebung straffälliger Ausländer so frühzeitig wie möglich aus der Haft heraus zu vollziehen. Die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung von Straftätern aus der Haft heraus sollen konsequent ausgeschöpft werden. „Wir haben auch vorher schon Straftäter abgeschoben, aber mit dem Kooperationsvertrag wollen wir diese Möglichkeit noch systematischer umsetzen“, so Mäurer. Straftäter sollen nach ihrer Haftentlassung nicht untertauchten können, um sich womöglich ihrer Abschiebung zu entziehen. Personal- und Reisedokumente sollen deshalb frühzeitig beschafft werden, die sofortige Vollziehung der Ausweisung soll angeordnet und die Zustimmung der Staatsanwaltschaft soll frühzeitig eingeholt werden, um einen Straftäter aus der Haft heraus in sein Heimatland abzuschieben. Die notwendigen Formalien sollen bereits in den ersten Tagen nach Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt auf den Weg gebracht und in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde geprüft werden.

Martin Günthner: „Es ist ein gutes Zeichen, dass wir die Kooperationsvereinbarung bereits in so kurzer Zeit nach unserem Sicherheitspapier in unseren Behörden haben umsetzen können. Das zeigt: Die Innere Sicherheit hat für uns Priorität und wir handeln konsequent.“