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Der Senator für Inneres und Sport

Mäurer: „Waffen haben auf der Discomeile nichts zu suchen“

04.08.2008

Innensenator Ulrich Mäurer will für den Kriminalitätsschwerpunkt Discomeile eine Waffenverbotszone einrichten. Senator Mäurer: „Jede Waffe, die auf der Meile mitgeführt wird, stellt eine unnötige Gefahr für die vielen Feierwilligen dar.“


Mit der Einrichtung einer Waffenverbotszone für die Discomeile will Senator Mäurer ein wichtiges innenpolitisches Vorhaben der Koalitionsfraktionen umsetzen. So hatte Bremen bereits im Bundesrat eine Änderung des Waffengesetzes unterstützt, wonach die Länder bestimmte räumliche Bereiche festlegen können, in denen das Mitführen von Waffen insgesamt verboten ist. Voraussetzung nach der neuen Regelung in § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes ist jedoch, dass an dem betreffenden Ort wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.

Diese Situation trifft für die Discomeile mit den Straßenzügen Hochstraße, Schillerstrasse, Birkenstraße, Richtweg und Grünenstraße, Bürgermeister-Smidt-Straße und Bahnhofsvorplatz leider zu, im Jahr 2007 wurden dort insgesamt fast 1.000 der vorgenannten Straftaten begangen.


Innerhalb der Zone soll einem Hamburger Modell folgend der Besitz bzw. das Führen aller Waffen verboten werden, die unter das Waffengesetz fallen. Damit dürfen in diesem Gebiet weder Waffen, die erlaubnisfrei geführt werden dürfen noch Waffen, für die eine Erlaubnis erteilt worden ist, mitgeführt werden. Die Verbote sollen zeitlich begrenzt werden; nach den Planungen von Innensenator Mäurer ist ein Zeitraum zwischen 20 und 8 Uhr vorgesehen. Der betreffende Bereich soll durch eine Beschilderung kenntlich gemacht werden.

Für bestimmte Sachlagen besteht dem Regelungsentwurf zufolge die Möglichkeit, Ausnahmen, z.B. für Transporte, handwerkliche Verrichtungen oder im Einzelfall für berechtigte Waffenbesitzer, die in der Verbotszone wohnen, zu erteilen.


Mit einer ergänzenden Polizeiverordnung sollen konsequenterweise alle weiteren gefährlichen Gegenstände wie z.B. Baseballschläger, Metallrohre, Motorradketten von der Discomeile verbannt werden. Das schafft auch die Möglichkeit, flexibel auf die diesbezüglichen Entwicklungen reagieren zu können.


Senator Mäurer: „Wer tanzen gehen will, braucht kein Waffen oder andere gefährliche Gegenstände. Mit dem Verbot schaffen wir mehr Sicherheit für die Discomeile“.


Wer diese Regeln missachtet, muss den dauerhafte Entzug der Waffen oder gefährlichen Gegenstände durch die Polizei und ein empfindliches Bußgeld in Kauf nehmen.


Innensenator Mäurer wird die Verordnungsentwürfe zur Einrichtung der Waffenverbotszone in der ersten Sitzung der Innendeputation nach den Sommerferien am 4. September zur Beratung vorlegen.



Anlage: Kartenausschnitt Waffenverbotszone Externes Angebot


Für das Führen von Waffen außerhalb von Waffenverbotszone gelten die bekannten Einschränkungen fort. Minderjährige dürfen in der Öffentlichkeit gar keine Waffen führen. Erwachsene brauchen einen Waffenschein, die Voraussetzung dafür ist die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reiz oder Signalwaffen. Auch alle Gegenstände, die ihrem äußeren Erscheinungsbild nach den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen, dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.


Darüber hinaus verbietet das Waffengesetz das Führen von Wurfsternen, Stahlruten, Totschlägern, Schlagringen, Präzisionsschleudern sowie Spring-, Fall-, Faust- oder Butterflymessern und seit kurzem grundsätzlich Messer über 12 cm Klingenlänge oder Einhandmesser.