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Der Senator für Finanzen

Zweitwohnungsteuer wird fällig

11.01.2017

Das Finanzamt erinnert alle Nutzerinnen und Nutzer von Zweitwohnungen in der Stadt Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer für 2016. Die Steuer ist bis zum 1. März 2017 fällig. Sie beträgt zwölf Prozent der Nettokaltmiete.
Zum 1. Januar 2017 ist die Zuständigkeit für die Zweitwohnungsteuer auf das Finanzamt Bremen übergegangen. Die damit verbundene neue Steuernummer wird vom Finanzamt Bremen ab Mitte Januar 2017 schriftlich mitgeteilt.

Formulare zur Einreichung der Zweitwohnungsteuer stehen im Internet unter www.finanzen.bremen.de/info/zweitwohnungsteuer bereit. Sofern sich keine Veränderungen zum Vorjahr ergeben haben, wird das Finanzamt Bremen direkt Steuerbescheide mit dem angepassten Steuersatz versenden. Die Betroffenen werden gebeten, die festgesetzte Zweitwohnungsteuer unter Angabe der Steuernummer auf das Konto der Finanzkasse (Bremer Landesbank, IBAN DE46 2905 0000 1070 1100 02, BIC BRLADE22) bis zum 1. März 2017 zu überweisen oder rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Alle Informationen und Hinweise finden Sie auch im Internet unter:
www.finanzen.bremen.de/info/zweitwohnungsteuer