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Gemeinsame Presseerklärung

Bürgermeister Böhrnsen: „Soziale Standards bei Vergaben erhalten“

15.04.2008

Auch weiterhin sollen in Bremen soziale Mindeststandards bei den öffentlichen Bauaufträgen erhalten bleiben. Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Wir werden jede Möglichkeit ausloten, mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum niedersächsischen Vergaberecht umzugehen und dennoch Arbeitnehmerrechte zu wahren. Die Gewährleistung sozialer Standards in Europa ist nach unserem Grundgesetz (Art. 23 GG) eine zentrale Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland.“. Der EuGH hatte erklärt, EU-Recht stehe einer gesetzlichen Regelung entgegen, mit der dem öffentlichen Auftraggeber vorgeschrieben wird, Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die ihren Arbeitnehmern mindestens den örtlichen Tariflohn zahlen.

Bundespolitisch wird Bremen im Bundesrat auf dieses Urteil reagieren, indem ein Antrag des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt wird. Die Bundesregierung wird hierin aufgefordert, den Ländern durch Bundesgesetz Kompetenzen zuzuweisen, bei öffentlichen Auftragsvergaben Mindestentgeltstandards gewährleisten zu können. Alternativ könne die Bundesregierung auch einen Vorschlag für bundesweit gültige Mindestentgeltstandards bei öffentlicher Auftragsvergabe vorlegen. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, im Europäischen Rat auf die Verwirklichung sozialer Belange bei öffentlicher Auftragsvergabe hinzuwirken. „Wir werden allerdings nicht nur auf Berlin und Brüssel schauen, sondern auch in Bremen handeln“, betonte Jens Böhrnsen.

Wirtschaftssenator Ralf Nagel verwies darauf, dass kurzfristig mit einem Rundschreiben für die Öffentlichen Auftraggeber Klarheit zum weiteren Verfahren geschaffen werde. Darin werde übergangsweise die Möglichkeit einer freiwilligen Tariftreueerklärung geschaffen.

Um den rechtlichen Rahmen abzustecken, wie weit die Landesgesetzgebung noch Regelungen zur Wahrung von Mindeststandards bei der öffentlichen Auftragsvergabe treffen kann, wird der Senator für Wirtschaft und Häfen kurzfristig ein externes Rechtsgutachten zu den arbeits- und vergaberechtlichen Konsequenzen der EU-Rechtssprechung in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll innerhalb weniger Wochen fertig gestellt werden.