Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bewerber und Bewerberinnen für Schöffenamt gesucht

04.04.2008

Das Amt für Soziale Dienste hat in der Stadtgemeinde Bremen die Aufgabe, die Wahl von Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Bremen und Bremen-Blumenthal und die Jugendkammer beim Landgericht Bremen umzusetzen. Dies betrifft die Geschäftsjahre 2009 bis 2013. Interessierte Bremer Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2009 das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich dazu bewerben. Die Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das Schöffenamt kann nicht ausüben, wer als Folge eines Richterspruches die Berechtigung zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes verloren hat oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden ist.

Antragsformulare können unter www.soziales.bremen.de/info/jugendschoeffen Externes Angebot
heruntergeladen werden. Es gibt sie auch beim Amt für Soziale Dienste, Hans-Böckler-Straße 9, 28217 Bremen, Tel. 0421/361-7379. Dorthin sind auch die Bewerbungen zu senden, z. Hd. Frau Heike Schröder.