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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Flatrat-Verbot, Bürokratieabbau und Qualifizierung von Türstehern

20.11.2007

Senat verabschiedet Entwurf des Gaststättengesetzes

Der Senat hat in seiner heutigen (20.11.) Sitzung den Entwurf eines Bremischen Gaststättengesetzes beschlossen. Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Ralf Nagel, verwies darauf, dass mit dem neuen Gesetz insbesondere drei Ziele erreicht werden sollen. „Mit dem Verbot von Flatrate-Partys leisten wir einen Beitrag zum Jugendschutz und zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs, wir erhöhen die Anforderungen an die Qualifikation des Bewachungspersonals, zum Beispiel der Türsteher, und wir schaffen überflüssige bürokratische Regelungen ab.“ Mit dem Gesetz wird von der durch die Föderalismusreform eingeräumten Kompetenz Gebrauch gemacht und das Recht der Gaststätten landesrechtlich geregelt. Gegenwärtig wird das Gaststättenrecht noch bundeseinheitlich geregelt.


Verboten ist künftig das Angebot von alkoholischen Getränken, das auf die Verleitung übermäßigen Alkoholkonsum gerichtet ist. Das Verbot betrifft vor allem die sog. „Flatrate-Partys“, die in jüngster Zeit verstärkt Verbreitung finden. Bei einer „Flatrate-Party“ werden in der Regel alkoholische Getränke ohne Mengenbegrenzung zu einem einmalig zu entrichtenden Preis ausgeschenkt. Der exzessive Konsum alkoholhaltiger Getränke läuft dem Gedanken eines verantwortungsvollen Umgangs mit alkoholhaltigen Getränken zuwider.
Um dem Bürokratieabbau Rechnung zu tragen, wird das Gaststättenrecht von baurechtlichen Bestimmungen befreit. Bei einem Pächterwechsel erfolgt künftig keine erneute baurechtliche Überprüfung.


An das Bewachungspersonal, das unmittelbar von den Gastwirten eingestellt worden ist - wie zum Beispiel Türsteher in Diskotheken - gelten künftig die gleichen Anforderungen wie für das Personal von Bewachungsunternehmen. Es müssen künftig entsprechende Qualifikationen durch den Erwerb eines Sachkundenachweises vorgewiesen werden können.

Nach Befassung in der Bürgerschaft wird das Gesetz voraussichtlich zum 1.1.2008 in Kraft treten.