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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator erlässt Regelung zur Führungskräfteentwicklung

03.09.2007

Gute Fachkräfte sind nicht automatisch auch gute Führungskräfte. Führungsaufgaben erfordern neben der Fachkompetenz auch hohe persönliche, soziale, methodische und fachübergreifende Kompetenzen. Dieser Erkenntnis folgend hat der Senator für Justiz und Verfassung zum 1. September 2007 eine neue Allgemeine Verfügung zur Qualifizierung zukünftiger Führungskräfte für die Gerichte und Staatsanwaltschaften erlassen. Ziel der Regelung ist die vorausschauende und systematische Bedarfsplanung für die Leitungspositionen in der Justiz. Damit sind neben den Leitern der Gerichte und Staatsanwaltschaften z. B. auch die Vorsitzenden Richter, die Abteilungsleiter und die Geschäftsleiter gemeint. Durch verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen wie Hospitationen, Abordnungen, Fortbildung und Rotation sollen die Nachwuchskräfte kontinuierlich an die zukünftigen Aufgaben herangeführt werden.

Die neue Verfügung bietet auch eine Orientierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz, welche Wege der beruflichen Weiterentwicklung ihnen offenstehen.


Justizsenator Ralf Nagel: „Mit der neuen Verfügung kommen wir einen wichtigen Schritt auf dem Gebiet der Personalentwicklung in der Justiz voran. Verbindliche und transparente Regelungen über die Führungskräfteentwicklung liegen im Interesse der Bediensteten und der Vorgesetzten. Ich hoffe, dass wir mit unserem Qualifizierungsangebot einen möglichst breiten Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen und damit die individuellen Potentiale fördern sowie Motivation und Zufriedenheit erhöhen.“

Die Maßnahmen setzen schon früh im Berufsleben an. Bereits in der Probezeit werden die Nachwuchskräfte über die Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung informiert. Am Ende der Probezeit bietet der Dienstvorgesetzte ein Perspektivgespräch an, in dem die mögliche weitere berufliche Entwicklung erörtert wird. Darauf bauen die anschließenden Qualifizierungsmaßnahmen auf.