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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neue Untersuchung des Bremer Wohnungsmarktes: Sozialsenatorin schlägt höhere Obergrenzen bei Mieten für Leistungsempfänger vor

17.08.2007

In den acht Bremer Stadtteilen mit überdurchschnittlichem Mietniveau - diese sind Borgfeld, Horn - Lehe, Oberneuland, Schwachhausen, Findorff, Huchting, Mitte und Östliche Vorstadt - sollen für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II (ALG II) und von Sozialhilfe um 10 bis 20 Prozent höhere Mieten als bisher anerkannt werden. Für Ein-Personen-Haushalte sollen zudem bis zu 310 Euro monatlich als angemessene Miete gelten (bisher waren es 265 Euro), für jeden weiteren Haushaltsangehörigen soll es einen Zuschlag von 60 Euro geben. Eine Differenzierung nach dem Baujahr der Wohnungen erfolgt nicht mehr. Diese Vorschläge hat Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter heute (17. August 2007) vorgelegt. Sie basieren auf einer neuen Wohnungsmarktuntersuchung, die beim Hamburger Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung (GEWOS) in Auftrag gegeben worden war.


„Dies ist ein entscheidender Schritt, um die im Koalitionsvertrag verabredete drastische Senkung der Umzugsaufforderungen umzusetzen. Von den bisher 8000 betroffenen Haushalten werden nach der Neuregelung rund 4.800 Haushalte nicht mehr aufgefordert werden, umzuziehen bzw. ihre Wohnungskosten zu senken.“, so Sozialsenatorin Rosenkötter. „Außerdem soll die Neuregelung dazu beitragen, das soziale Gefüge in den Stadtteilen zu erhalten. Durch Hartz IV ausgelöste Umzüge in sozial benachteiligte Stadtteile werden so verhindert.“Die Sozialdeputation wird sich voraussichtlich im September mit dem GEWOS-Gutachten befassen und die Vorschläge beraten.


Zur Zeit gelten folgende Obergrenzen als angemessen: Für einen Alleinstehenden bis 265 Euro monatlich, für 2 Familienmitglieder bis 355 Euro, 3 Familienmitglieder bis 420 Euro und 4 Familienmitglieder bis 490 Euro. Dabei spielen auch Baujahr und Ausstattung der Wohnung eine Rolle. Und es gibt zahlreiche Ausnahmen. Liegen besondere Gründe vor, zum Beispiel Krankheit, Behinderung oder lange Wohndauer, können bis zu 50 Prozent höhere Mieten, als es die geltenden Obergrenzen vorsehen, akzeptiert werden.


Wesentliche Ergebnisse des Gutachtens:


Waren es im Jahr 2005 (dem Zeitpunkt der ersten GEWOS-Untersuchung) noch circa 37.800 Haushalte, für die Bremen die Kosten der Unterkunft übernommen hat, so sind es im laufenden Jahr 39.750. Eine Zunahme um rund 5 Prozent ist allerdings bundesweit zu beobachten. Derzeit steigt die Zahl aber nicht weiter an. Außerdem stellt GEWOS fest, dass gegenwärtig rund 8000 Haushalte oberhalb der geltenden Mietobergrenze liegen.


Lagen die Mieten im Jahr 2005 bei 61.200 Wohnungen in Bremen innerhalb der festgelegten Grenzen, so sind es heute 63.250. Der Leerstand hat sich - mit zur Zeit 1.260 Wohnungen - kaum verändert. Allerdings: Nach wie vor gibt es zu wenige Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte innerhalb der Mietgrenzen. Die Zahl dieser Wohnungen hat von 16.100 auf 14.650 abgenommen. Außerdem wurde von GEWOS auf Wunsch der Sozialbehörde das Mietniveau auch stadtteilbezogen ausgewertet. Dabei hat sich gezeigt, dass – wie erwartet - dieses von Stadtteil zu Stadtteil deutlich unterschiedlich ist.


Durch die vorgeschlagenen Änderungen der Mietobergrenzen wird sich einer GEWOS-Berechnung zufolge die Zahl der zu teuer wohnenden Haushalte von 8.000 auf ca. 3.200 verringern, die Zahl der verfügbaren Wohnungen zu angemessenen Preisen steigt von derzeit 63.250 auf 99.050, also um 35.800 Wohnungen (plus 57 Prozent) und macht dann knapp 2/3 des Bremer Angebots an Mietwohnungen aus. Bei dieser Regelung verbessert sich insbesondere das Angebot für Alleinstehende und zwar mit 19.450 zusätzlichen Wohnungen um 134 Prozent auf 33.900.


Verfahrensregelungen, die sicherstellen, dass keine Aufforderungen zur Senkung der Wohnungskosten erfolgen, wenn nicht sichergestellt ist, dass annehmbarer Ersatzwohnraum auch wirklich zur Verfügung steht, wird dass Ressort Anfang September vorlegen.