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Sonstige

Verbraucherzentrale Bremen: Schlappe der SCHUFA

27.08.2001

Die SCHUFA hat jetzt vor Gericht eine erste Schlappe für ihr umstrittenes Scoring-Verfahren einstecken müssen

Der Score (sinngemäß: „Punktezahl“, „Punktestand“) ist ein Zahlenwert zwischen eins und Tausend, der per Computer ermittelt wird. Je niedriger der Wert, desto schlechter ist die finanzielle Prognose. In den Score fließen unter anderem das Alter, der Wohnort und die Wohngegend und etwa auch ein häufiger Wohnungswechsel des Kunden ein. Auch wenn man wiederholt eine schriftliche Eigenauskunft einholt, wirkt sich das negativ auf den Punktestand aus.

Als einzelner Kunde wird man nicht nach den persönlichen Daten bewertet, sondern nach den Daten einer Vergleichsgruppe mit ähnlichen Daten. Der Score soll rein statistisch prognostizieren, ob ein bestimmter Kreditvertrag sich ähnlich entwickeln wird wie die Kreditverträge von Vergleichspersonen in der Vergangenheit. Wichtige Daten, wie fester Job und hohes Einkommen werden nicht berücksichtigt, weil die SCHUFA Daten zu Vermögen und Beruf gar nicht sammeln darf.

Die SCHUFA teilt Verbrauchern in den Eigenauskünften nicht mit, wie hoch ihr Score ist, was die Kritik der Verbraucher- und Datenschützer herausgefordert hat. Die SCHUFA hält jedoch an ihrem Score-Berechnungsverfahren fest. Angeblich weiß sie nicht einmal selbst, wie ihr Programm den Score genau berechnet; auf diese Weise will sie in ihrer selbstherrlichen Art die Verbraucher für dumm verkaufen.

Das konnte nicht lange gut gehen. Das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen 9 C 168/01) hat die SCHUFA jetzt dazu verurteilt, es zu unterlassen, den Score-Wert des Klägers, eines Kaufmanns, an ihre Vertragspartner weiterzugeben. Das Urteil betrifft jedoch nur diesen Einzelfall.

Wer verhindern will, daß die SCHUFA den persönlichen Score-Wert weitergibt, muß ihr das unter Verweis auf das neue Urteil selbst untersagen. Für den Fall, daß man als Verbraucher falsche Eintragungen bei der SCHUFA über sich findet, muß man sich gleichfalls wehren. Deshalb hält die Verbraucherzentrale Bremen unter www.verbraucherzentrale-bremen.de unter der Rubrik „Publikationen“ eine Online-Broschüre bereit, in der sich ein Musterbrief und viele Tipps finden, wie man das Problem am besten anpackt.