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Sonstige

Ski heil – Bein kaputt?

20.01.2000

Schüler sind bei schulischen Skifreizeiten gesetzlich unfallversichert

Kinder, die auf dem Schulausflug verunglücken, sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Darauf wies heute (20.1.2000) die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen anlässlich der laufenden Skisaison hin, die von vielen Klassenverbänden zu einer Skifreizeit genutzt wird. Viele Eltern, so die Unfallkasse, wüssten nicht, wie weitreichend der gesetzliche Versicherungsschutz sei. "Grundsätzlich gilt: Bei Skifreizeiten, die als schulische Veranstaltung gelten, stehen die Schüler bei beaufsichtigten, gemeinsam unternommenen sportlichen Aktivitäten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung", erläutert Horst Kruse, Geschäftsführer der Unfallkasse, bei der alle rund 147.000 Bremer und Bremerhavener Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert sind. Für die Eltern ist diese Versicherung kostenlos; die Beiträge werden vom Land Bremen aufgebracht.

Mit einem Beispiel erläutert Horst Kruse die Leistungen der Unfallkasse: Ein Schüler verliert hangabwärts die Kontrolle über den Ski, baut einen schweren Sturz und muss mit mehreren Knochenbrüchen in das nächstliegende Krankenhaus transportiert und aufwendig behandelt werden. "Die Kosten für die gesamte medizinische Behandlung und selbst für notwendige anschließende Rehabilitationsmaßnahmen , etwa Krankengymnastik, zahlt in diesem Fall grundsätzlich die Unfallkasse", erklärt Kruse. – Aber es gibt Ausnahmen: Verlängert beispielsweise ein Schüler den Aufenthalt in den Bergen, weil seine Eltern nachgekommen sind, dann ist er bei Unfällen, die in dieser Zeit passieren, nicht mehr gesetzlich unfallversichert.


Weitere Informationen zum Thema gibt die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen, Walsrode Straße 12-14, 28215 Bremen, Telefon (O421) 35 01 20.