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Sonstige

„Zur Diskussion über den Rechtsextremismus in Deutschland“
Vortrag von Prof. Dr. Max Kaase, Gründungsdekan der International University Bremen (IUB)

01.12.2000

Der Gründungsdekan der International University Bremen (IUB), Prof. Dr. Max Kaase, hat am Freitag (1.12. 2000) einen Vortrag über das Thema

„Zur Diskussion über den Rechtsextremismus in Deutschland“

beim 19. Benefizessen der Villa Ichon in der Hansestadt gehalten.

Die Rede des Sozial- und Politikwissenschaftlers wird nachstehend im Wortlaut widergegeben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

als jemand, der erst seit wenigen Wochen in Bremen arbeitet und bereits in dieser kurzen Zeit ein überwältigendes Maß an Zuwendung und Unterstützung von Bürgern und Politik erfahren hat, ist es nicht nur eine Ehre, sondern auch eine Freude, zu Ihnen zu sprechen.

Als Luise Scherf mich zum ersten Mal im September auf die Möglichkeit eines Vortrags ansprach, schienen „Zehn Jahre Deutsche Einheit“ ein wichtiges und passendes Thema zu sein. Gewaltakte gegen Ausländer, Brandanschläge gegen Synagogen und Vandalismus auf jüdischen Friedhöfen überwölbten dann jedoch im öffentlichen Diskurs die Freude an der wiedergewonnenen Einheit, und so empfanden wir es beide in einem weiteren Gespräch als richtig, die Problematik des Rechtsextremismus zum Gegenstand meiner heutigen Überlegungen zu machen. Dabei sollte aber nicht nur die Sache selbst, sondern auch und vor allem die Bedingungen des öffentlichen Umgangs mit ihr bedacht werden. Ich gestehe freimütig, dass mir bei der Vorbereitung dieses Vortrags durchaus der Gedanke durch den Kopf schoss, ob das gewählte Thema wohl ein angemessenes Thema für dieses 19. Benefizessen darstellt, gleichsam zwischen Vorspeise und Hauptgang. Diese Frage werden Sie letztlich für sich selber beantworten müssen. Niemand wird jedoch die Bedeutung des Rechtsextremismus-Themas für die politische Kultur der Bundesrepublik und die Wahrnehmung unseres Landes außerhalb unserer Grenzen bestreiten können.

Die Bundesrepublik hat sich seit ihrer Gründung 1949 in der intellektuellen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und damit mit ihrer Geschichte stets schwer getan. Vor allem die ersten zwanzig Jahre waren – um mit Alexander und Margarete Mitscherlich zu sprechen – von der „Unfähigkeit zu trauern“ bestimmt. Erst die Studentenunruhen der späten sechziger Jahre, nicht zuletzt als Auseinandersetzung der Nachkriegsgeneration mit ihren Eltern, der in dieser Zeit mit voller Kraft einsetzende Wertewandel und – als ein erster Höhepunkt – der über die Noltesche Analyse des Nationalsozialismus entbrannte Historikerstreit haben die geschichtliche Belastung Deutschlands durch den fabrikmäßigen Massenmord an Juden und an anderen von den Nationalsozialisten als unwert angesehenen Gruppen ins Bewusstsein gerufen und gehören seither zum soziokulturellen Konsens der deutschen Mehrheitsgesellschaft und ihrer Eliten. Wie fragil dieser Konsens in seiner inhaltlichen Ausformung ist, haben aber unter anderem die bis heute nicht abebbenden Kontroversen um die Friedenspreisrede 1998 Martin Walsers in Frankfurt und um das Goldhagen-Buch über die „willigen Vollstrecker“ gezeigt.

Was immer man von der aktuellen Debatte um eine deutsche Leitkultur – ein sicherlich mehr als unglückliches Wort – halten mag: auch hierin drückt sich die historische Belastung des deutschen Volkes aus, mit sich ins Reine zu kommen und eine Identität zu gewinnen, die nicht nur das letzte halbe Jahrhundert umfasst und damit letztlich unhistorisch wäre. Wie tief diese Unsicherheit sitzt, zeigt sich im übrigen in Ergebnissen der Empirischen Sozialforschung: Von allen OECD-Ländern ist es die Bevölkerung von Deutschland (und Japan), welche – ganz anders zum Beispiel als die Amerikaner – die Kategorie des „auf sein Land stolz sein“ am meisten ablehnt. Nun mag vielen im Nachkriegsdeutschland das Konzept des Nationalstolzes in der Tat ganz und gar fremd sein; sieht man jedoch, wie kontinuierlich und ernsthaft in Frankreich über die republikanischen Grundlagen und Tradition von Bürgerschaft – citizenship -, über Assimilation und über die Probleme von Multikulturalismus nachgedacht und gestritten wird, dann bemerkt man schnell, an welcher Stelle in Deutschland ein historisch angeleiteter intellektueller Nachholbedarf für eine seriöse Selbstreflexion besteht.

An dieser Stelle drängt sich die Frage auf: Was hat dies alles mit dem Rechtsextremismus in Deutschland und der öffentlichen Diskussion darüber zu tun? Nach dem bereits Gesagten könnten Konturen einer Antwort bereits deutlich geworden sein. Bevor ich mich diesem Teil meiner Überlegungen zuwende, seien dem Sozialwissenschaftler jedoch einige systematische Vorüberlegungen gestattet.

Die sozialwissenschaftliche Forschung ist bisher weder zu einem allseits akzeptierten Begriffsverständnis von politischem Radikalismus und Extremismus gelangt, noch hat sie eine überzeugende Abgrenzung zwischen beiden vorzunehmen vermocht. Anders liegt die Sache in Bezug auf das verfassungsrechtliche Verständnis: Hier hat der Staatsrechtler und frühere Bundesminister des Inneren, Werner Maihofer, schon 1975 eine Definition vorgeschlagen, nach der sich politischer Extremismus gegen den Kernbestand der demokratischen Verfassungsordnung richtet, während Radikalismus die konsequente Verwirklichung radikaler Ziele im Rahmen einer bestehenden Verfassungsordnung im Auge hat. Dem folgt auch der aktuelle öffentliche Diskurs, in dem in Bezug auf die zur Debatte stehenden antisemitischen und ausländerfeindlichen Aktionen ganz überwiegend von Rechtsextremismus die Rede ist.

Für die Einordnung dieses Diskurses ist nun eine politikwissenschaftliche Unterscheidung von Bedeutung, die in Öffentlichkeit und Medienberichterstattung häufig verloren geht: Gefragt werden kann erstens, welche Einstellungen – etwa Antisemitismus, Ethnozentrismus, monomanischer Nationalismus, Rigidität des Denkens, Antipluralismus – ein extremistisches Überzeugungssystem ausmachen, und zweitens, in welchen Verhaltensweisen politischer Extremismus zum Ausdruck kommt. Bei letzteren kann man dann noch zwischen solchen Akten unterscheiden, die sich im demokratischen Prozess eröffnete Verhaltensoptionen zunutze machen – insbesondere das Wählen extremistischer Parteien -, und solchen, die ohne institutionellen Unterbau auskommen; hier geht es vor allem um geplante oder spontane Gewalthandlungen.

Bevor einige wenige Befunde zu diesen Problemkomplexen berichtet werden, ist noch auf eine weitere inhaltliche Unterscheidung hinzuweisen, die für die aktuelle Rechtsextremismus-Debatte von großer Bedeutung ist: einerseits Rechtsextremismus als aus nationalsozialistischen Ideologiefragmenten gespeiste Verherrlichung dieses Systems und seiner Protagonisten (zum Beispiel Verwendung des Hakenkreuzes, Feiern zum Geburtstag von Hitler und/oder Heß) sowie daraus gespeister Gewalttätigkeit gegen Andersdenkende, und andererseits Rechtsextremismus im Sinne von ideologisch verankerter gewalttätiger oder gewaltaffiner Ausländerfeindlichkeit.

Was sind nun besonders einschlägige Forschungsbefunde zum Rechtsextremismus? Hier ist zunächst darauf zu verweisen, dass ab Mitte der sechziger bis Ende der achtziger Jahre nach den vom Bundesministerium des Inneren jährlich herausgegebenen Verfassungsschutzberichten politisch motivierte Gewalttaten aus dem linksextremen Spektrum die von Rechts bei weitem überwogen haben. Dieses Verhältnis änderte sich nach 1990 dramatisch; von 1992 bis 1995 gibt es mehr rechtsextrem als linksextrem motivierte Gewalttaten; danach bleibt bis 1999 das Verhältnis zwischen links und rechts in etwa ausgeglichen. Das starke Anwachsen rechter Gewalt ist in der Öffentlichkeit – Stichwort etwa Hoyerswerda – nicht zuletzt als ein Problem der neuen Länder diskutiert worden, und tatsächlich belegt eine Aufgliederung der in den Verfassungsschutzberichten veröffentlichten Zahlen nach alten und neuen Ländern sowie Berlin für die Periode 1996 bis 1999, dass linksextreme Gewalt zu fünf Sechsteln in den alten Ländern und in Berlin zu Hause ist, während rechte Gewalt in den alten und neuen Ländern in etwa gleich häufig und in Berlin kaum vorkommt. Angesichts des Bevölkerungsverhältnisses von eins zu fünf liegt also ein relativer Schwerpunkt rechter Gewalt in der früheren DDR; in der Summe handelt es sich jedoch um eine gesamtdeutsche Erscheinung.


Wirft man einen kurzen Blick auf die sich in politischen Wahlen manifestierende Unterstützung rechtsextremer Parteien, so sind drei Beobachtungen für unser Thema von Interesse. Zum ersten ist bis heute keiner rechtsextremen Partei der Einzug in den Bundestag gelungen; zum zweiten zeigt die Wählerunterstützung rechtsextremer Parteien seit 1949 einen wellenförmigen Verlauf mit Gipfeln Anfang der fünfziger Jahre, Mitte bis Ende der sechziger Jahre zur Zeit der Großen Koalition in Bonn sowie Ende der achtziger Jahre bis 1994; zum dritten unterstützen Wähler rechtsextreme Parteien vor allem bei Landtagswahlen, ein Hinweis auf die Ventilfunktion solcher in ihrer Bedeutung eher als gering eingeschätzter Wahlen. Wie die Forschung zeigt, gelingt es also zumindest bei Zentralwahlen wie denen zum Bundestag den demokratischen Systemparteien, die ganz überwiegende Mehrheit auch der Bürger mit politisch extremen Einstellungen – was immer das im Einzelnen sein mag – an sich zu binden. Gerade der wellenförmige Verlauf rechtsextremer Wählerunterstützung weist im übrigen darauf hin, dass es häufig die Unzufriedenheit von Bürgern mit der Behandlung konkreter Probleme durch Gesellschaft und Politik ist, die politisch extremes (Wahl-)Verhalten begünstigt. Der Abfall der Republikaner in der Wählergunst nach der Grundgesetzänderung des Asylartikels 16 im Jahre 1993 ist hier ein besonders aussagekräftiges Beispiel.

Es ist bekannt und belegt, dass sich linksextremistische Gewalt vor allem als Kapitalismuskritik gerechtfertigt hat und noch immer rechtfertigt, obgleich nach dem Verlöschen der totalitären kommunistischen Systeme in Mittel- und Osteuropa dieser Argumentationszusammenhang erheblich an Überzeugungskraft eingebüßt hat. Die für das Verständnis rechtsextremer Gewalt entscheidende Frage ist, wie schon gesagt, nun, welche Begründungszusammenhänge hierfür – wenn überhaupt – von den Gewalttätern ins Feld geführt werden. Hier belegt die Forschung zunächst einmal – und die Verkennung dieses Sachverhalts macht einen Teil der Ambivalenz der öffentlichen Debatte aus –, dass sich heute Rechtsextremismus in Deutschland ganz überwiegend nicht mehr aus altem nationalsozialistischen Gedankengut im Sinne von dessen Verherrlichung und der aktiven Identifikation mit Symbolen und Akten dieses Systems speist; wenn überhaupt verändert, hat der Anteil von in diese Richtung Denkenden über die fünfzig Jahre der Existenz der Bundesrepublik eher abgenommen; gleiches gilt übrigens nicht durchgängig für diesbezügliche rechtsextreme Manifestationen in Europa, wie vor allem eine ausgeprägte Neonaziszene etwa in Schweden verdeutlicht.

An die Stelle einer rückwärts gewandten Verherrlichung nationalsozialistischer Ideen und Symbole – die heutzutage übrigens immer noch häufig als Elemente öffentlicher Provokation sehr erfolgreich, wenn auch ohne politisch-ideologischen Unterbau verwendet werden – ist im aktuellen Rechtsextremismus Ausländerfeindlichkeit getreten. Gerade in Gebieten wie den neuen Ländern, in denen nur wenige Ausländer leben, scheinen sich alle Vereinzelungen, Sorgen und Zukunftsängste, welche die sich mit ungeheurem Tempo verändernden zeitgenössischen OECD-Gesellschaften erzeugen, in der Denkfigur des Ausländers zu kristallisieren.

Auch hier zeigt die Forschung, dass, bezogen zumindest auf die westdeutsche Bevölkerung, ausländerfeindliche Einstellungen eher ab- als zugenommen haben. Dennoch belegt die jüngst vom Berliner Tagesspiegel und der Frankfurter Rundschau gemeinsam veröffentlichte Dokumentation von seit 1990 an Ausländern und an Mitgliedern gesellschaftlicher Problemgruppen wie Obdachlosen begangenen rechtsextrem motivierten Tötungsdelikten, deren Zahl weit höher als die von der RAF begangenen Morde ist, dass die Bundesrepublik ein Rechtsextremismusproblem hat, dem sie sich stellen muss.

Es kann an dieser Stelle nicht darum gehen, Ursachen und Therapien für diese Herausforderung an jede demokratische Zivilgesellschaft zu diskutieren. Vielmehr soll im letzten Teil dieses Vortrags ein besonderes Dilemma des öffentlichen und vor allem massenmedialen Umgangs mit dem Rechtsextremismus in Deutschland thematisiert werden.

Sowohl die deutschen einschlägigen Forschungsbefunde als auch ein Blick auf die europäischen Nachbarn zeigt, dass jede dieser Gesellschaften durch vielleicht nicht identische, doch aber vergleichbare Probleme belastet ist. Der europäische Vergleich weist sogar aus, dass rechtsextreme Erscheinungen anderswo eher noch häufiger als in Deutschland sind, sei es in Frankreich mit Le Pen’s Front National oder mit dem Vlaams Blok in Belgien. Ein solcher Vergleich wird nun häufig – und gerne – missverstanden als Entschuldigungs- und Selbstentlastungsversuch; darum geht es jedoch nicht. Vielmehr sind unter allgemeinem Blickwinkel extremistische politische Erscheinungen in Demokratien nichts Außergewöhnliches – Erwin K. Scheuch hat vor mehr als dreißig Jahren über normale Pathologien von Industriegesellschaften gesprochen – und reflektieren nicht zuletzt gesellschaftliche Problemlagen, die bestimmte, oft kleinere Teile der Bevölkerung besonders betreffen („Modernisierungsverlierer“) und, aus welchem Grund auch immer, von der Mehrheitsgesellschaft ignoriert, nicht selten sogar verdrängt werden. Die sich über fast eine Dekade in Deutschland hinziehende Asyldebatte ist ein Lehrstück für eine solche Problemkonstellation. Der Missbrauch des historisch entstandenen und nur so zu verstehenden Rechts auf politisches Asyl durch den überwiegenden Teil der Bewerber ab Mitte der achtziger Jahre war offensichtlich; er wurde von vielen Menschen als Ungerechtigkeit gegenüber den Einheimischen empfunden, aber zunächst kaum öffentlich in diesem Sinne thematisiert. Erst als die Probleme aus dem großen Zufluss von Asylanten auf der Ebene der Gemeinden, die hiermit konkret umzugehen hatten, ihre Sprengkraft entfalteten, kam es nach erheblichen innenpolitischen Konflikten – nicht zuletzt innerhalb der SPD – zur Novellierung von Grundgesetzartikel 16, mit dem bereits angesprochenen rechtsextremismusdämpfenden Effekt. Ohne diesen Befund allzu sehr verallgemeinern zu wollen, lässt sich politischer Extremismus also auch als ein Frühwarnsystem für in der Mehrheitsgesellschaft nicht „zugelassene“ und damit nicht angemessen thematisierte und einer Lösung zugeführte Konflikte interpretieren.

Die politischen Kontroversen um das Asyl- und – jüngst – Staatsbürgerrecht weisen darauf hin, dass moderne Gesellschaften sich neuerdings – etwa durch massive Migrationsprozesse – umfassenden Problemlagen gegenübersehen, deren Bearbeitung nicht mehr nach der Logik des demokratischen Parteienwettbewerbs erfolgen kann, der seiner Natur nach polarisieren und alternative Problemlösungen aufzeigen soll.

In Bezug auf solche hoch emotionalisierenden Fragen, die alle in einer Gesellschaft lebenden Menschen berühren, ist vielmehr ein ruhiger und abwägender, aber auch keine Problemdimensionen a priori delegitimierender und damit ausgrenzender Diskurs mit allen gesellschaftlichen und politischen Gruppen und eine weitgehend konsensuale Lösungsstrategie erforderlich. Hier ist einerseits die Zivilgesellschaft, und zwar ohne staatliche Intervention, herausgefordert und andererseits der Rechtsstaat mit seinem Sanktionspotential, das gegebenenfalls voll eingesetzt werden muss.

Im Falle der Bundesrepublik ergibt sich jedoch in Bezug auf diese rationale Strategie ein Dilemma, das die deutsche Gesellschaft nach meiner Auffassung noch lange begleiten wird und das deswegen auch vorerst nicht lösbar erscheint. Die Ermordung Andersdenkender sowie Gewalt und Hetze gegen sie und besonders gegen Mitglieder nicht-deutscher Herkunftskulturen ist, das belegen die das Vorkommen solcher Akte quantifizierenden Statistiken, ein Ausnahmephänomen; Deutschland ist eine gefestigte pluralistische Demokratie. Der durch die Aufmerksamkeitslogiken der Massenmedien geförderte Eindruck von Ubiquität politischen Extremismus entspricht nicht der wirklichen gesellschaftlichen und politischen Situation. Hinzu kommt, dass gerade die massenmediale Aufmerksamkeit gegenüber extremistischen Akten für deren Protagonisten ein zusätzlicher Anreiz ist, sie zu begehen – unter Einsatz von physischer Gewalt gegenüber Personen und/oder Sachen oder durch Verwendung gebrandmarkter Symbole. Und doch lässt die deutsche Geschichte, der industrielle Mord an Juden und anderen Gruppen keine perspektivische Relativierung, sei es in Bezug auf Quantitäten oder auf den europäischen Vergleich, zu. In einem Land, in dem hunderte von Synagogen niedergebrannt worden sind, bedeutet selbst ein erfolgloser Brandanschlag etwas anderes als anderswo. Wie Max Weber gesagt hat: Aus der Geschichte lässt sich nicht aussteigen wie aus einem Fiaker.