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Verbraucherzentrale des Landes Bremen e. V. teilt mit: Todesfallrisiko ist nur unzureichend versichert

16.03.2001

Vertragssummen von Lebensversicherungen sind meistens zu niedrig / Vorsorge und Sparen trennen

Lebensversicherungen werden vielfach nur als eine Form der Kapitalanlage betrachtet. Ihr eigentlicher Sinn und Zweck sollte jedoch darin bestehen, bei einem plötzlichen Tod des Versicherten eine ausreichende finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen zu gewährleisten. Gerade diese Aufgabe würden die meisten Policen im Falle eines Falles aber nicht erfüllen, weil die vereinbarten Vertragssummen viel zu niedrig sind, warnt Gabriele Zeugner von der Verbraucher-Zentrale Bremen.


Stirbt ein Elternteil und fällt gar das Haupteinkommen aus, geraten die Hinterbliebenen oftmals in Bedrängnis, weil die finanzielle Lücke durch die gesetzliche Rentenversicherung nur unzureichend geschlossen wird. Bei einem durchschnittlich verdienenden Angestellten, der seit seinem 18. Lebensjahr rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, erhält die Ehefrau – wenn der Mann mit 40 Jahren verstirbt – beispielsweise eine Witwenrente von rund 1.100 Mark im Monat. Pro Kind wird zudem eine Halbwaisenrente von knapp 400 Mark gezahlt. Zusammen betragen die Renten somit gerade einmal die Hälfte des früheren Nettoeinkommens des Mannes. Bei jüngeren Arbeitnehmern oder kürzeren Beschäftigungszeiten sind die Ansprüche an die gesetzliche Versicherung noch geringer.


Zum Schutz der Hinterbliebenen ist eine private Vorsorge daher unerläßlich. Die meisten jungen Familien haben sich jedoch – wenn überhaupt – nur mit Beträgen zwischen 40 und 100 Tausend Mark gegen das Todesfallrisiko versichert. Solche Summen reichen nicht aus, um über eine längere Zeit die finanzielle Lücke zu schliessen, die insbesondere bei Wegfall des Haupteinkommens aufgerissen wird. Ein Betrag von 40 Tausend Mark - angelegt mit 5 Prozent Zinsen - ist in nicht einmal vier Jahren aufgezehrt, wenn damit ein monatliche Versorgungslücke von tausend Mark ausgeglichen werden muß. 100 Tausend Mark würden unter gleichen Bedingungen nur gut zehn Jahre hinreichen – ebenfalls viel zu wenig, wenn die Kinder noch klein sind und den größten Teil ihrer Ausbildung noch vor sich haben.


Der Grund für die weithin unzulängliche private Risikovorsorge liegt hauptsächlich darin, dass die Versicherungswirtschaft nur wenig Interesse an reinen Lebensversicherungen besitzt und lieber Policen verkauft, die mit einem Sparvertrag kombiniert sind. Diese sogenannten kapitalbildenden Lebensversicherungen sind jedoch weitaus teurer, so dass sich die Versicherungsnehmer nur vergleichsweise kleine und für den Versicherungsschutz unzureichende Vertragssummen leisten können.


Viele Verbraucher erfahren nicht einmal, daß der Todesfallschutz auch pur und für viel weniger Geld zu haben ist. Anderen wird eine reine Risikopolice mit dem Trick ausgeredet, dass der Versicherungsnehmer nichts zurück bekomme, wenn er das Vertragsende erlebt. Verschwiegen wird dabei, dass der Kunde bei der Kapitallebensversicherung gut das Zehnfache an Prämie bezahlen muss, um den gleichen Versicherungsschutz wie bei einer reinen Risikopolice zu erhalten – und es insofern kein Wunder ist, dass am Ende dieses zusätzlichen Sparvorganges ein Guthaben ausgezahlt wird.


Gabriele Zeugner empfiehlt Familien und Alleinerziehenden mit Kindern, aber auch Paaren ohne Kinder, die als Eigenheimfinanzierer oder Existenzgründer hohe finanzielle Belastungen eingegangen sind, erst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, und sich dann mit Fragen der Geldanlage zu befassen. Sparen können sie aber schon durch die Wahl des richtigen Versicherers. Teure Anbieter verlangen in der Sparte Risikolebensversicherung fast das Fünffache der Prämie, die der gleiche Schutz bei den preisgünstigsten Gesellschaften kostet. Die Verbraucherzentrale bietet deshalb die Möglichkeit, gegen einen Kostenbeitrag aus rund 90 Gesellschaften die individuell günstigsten Anbieter zu ermitteln. Informationen dazu sind dienstags in der Zeit von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0421- 160 77 50 erhältlich. Individuelle Auskünfte über die Höhe der gesetzlichen Hinterbliebenenrente erteilen die LVA und die BfA.