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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Bremische Regionalfördergebiete neu festgelegt

21.02.2006

Kastendiek: „Gute Grundlage für Weiterführung der bisherigen strukturpolitischen Maßnahmen“

Die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder haben am 20. Februar 2006 auf der gemeinsamen Sitzung im Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) in Berlin die ab dem Jahre 2007 gültigen Regionalfördergebiete in Deutschland neu festgelegt.


Der Beschluss sieht vor, dass Bremerhaven weiterhin vollständig Regionalfördergebiet bleibt und in der Stadt Bremen ein Teilgebiet im Umfang von 100.000 Einwohnern ausgewiesen wird. „Die Festlegung der Gebiete ist eine gute Grundlage unsere strukturpolitischen Maßnahmen weiter fortzuführen und Bremen zu einem modernen Unternehmensstandort auszubauen. Auch in Zukunft liegt der Schwerpunkt auf der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen“, so Wirtschafts- und Häfensenator Jörg Kastendiek.

Die Ausweisung von Fördergebieten beinhaltet die Zuweisung von Förderrechten im Rahmen der betrieblichen Investitions- sowie Infrastrukturförderung und legt fest, in welcher Höhe einzelne Projekte mit EU-, Bundes- oder Landesmitteln unterstützt werden dürfen. So ist für die Fördergebiete in Bremen eine Förderintensität zulässig, die über das reguläre Niveau des EU-Wettbewerbsrechts hinausgeht.


Als Fördergebiete in Bremen-Stadt werden die zentralen Gewerbe- und Entwicklungsgebiete angemeldet. Dazu gehören das Gelände der ehemaligen Vulkan-Werft und Wollkämmerei, die bremischen Hafenareale inklusive der Überseestadt, die Airport-City, die Hansalinie sowie der Technologiepark Bremen.

„Die Vereinbarung erlaubt uns, die Wirtschaftsförderung auch in Zukunft konsequent auf die Förderung des bremischen Mittelstandes und die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auszurichten“, sagte Senator Kastendiek.


Eine für Bremen besonders wichtige Regelung wurde in Bezug auf das niedersächsische Umland vereinbart. Ursprünglich sah die Europäische Kommission für den ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg den gleichen Höchstförderstatus wie in den neuen Ländern vor. Dies hätte für Bremen und Bremerhaven die Folge gehabt, dass an den jeweiligen Stadtgrenzen ein enormes Fördergefälle entstanden und auf bremischer Seite die Unternehmensförderung erschwert worden wäre. Regionale Abwanderungen in erheblichem Umfange wären zu befürchten gewesen.

Daher setzte sich Jörg Kastendiek frühzeitig in den Verhandlungen mit dem Bund und direkt mit Niedersachsen für konkrete Lösungen ein, um dieses Fördergefälle zu verhindern. Vereinbart wurde, dass nur in den strukturschwächsten Landkreisen Ülzen und Lüchow-Dannenberg Fördersätze wie in den neuen Ländern zulässig sind. Im Bremer und Bremerhavener Umland gelten dagegen keine höheren Fördersätze als in den beiden bremischen Städten.


Die Gemeinschaftsaufgabe bildet den konzeptionellen Rahmen für die kommunale und regionale Wirtschaftsförderung in den Ländern und legt die zulässigen Förderbedingungen für alle Länder einheitlich fest.

„Dadurch verhindern wir eine ungewollte Standortkonkurrenz unter den Ländern, die sonst zu teuren Subventionswettläufen um Unternehmensansiedlungen führen würde“, so Senator Kastendiek im Anschluss an die Sitzung des Planungsausschusses.

Dies sei bereits in den Diskussionen um die Föderalismusreform deutlich geworden, in denen Bund und Länder sich frühzeitig darauf verständigen konnten, die GA als gemeinsames Koordinierungsinstrument zu erhalten.


Die Wirtschaftsförderung unterliegt dem Europäischen Regionalbeihilfenrecht. Darin legt die Europäische Kommission fest, in welchem Umfang in den einzelnen Mitgliedstaaten Regionalfördergebiete ausgewiesen und mit welcher Intensität betriebliche Investitionsvorhaben seitens der Länder bezuschusst werden dürfen.

In Deutschland werden die Vorgaben der Europäischen Ebene im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe umgesetzt. Für die Jahr 2007 bis 2013 können – wie in der aktuellen Planungsperiode auch – die neuen Länder in Gänze als Höchstfördergebiete ausgewiesen werden. In den alten Ländern können strukturschwache Gebiete ausgewiesen werden, in denen ebenfalls erhöhte Fördersätze erlaubt sind. Allerdings hat die Kommission den Umfang der zulässigen Fördergebiete erheblich abgesenkt, von derzeit rund 18% der Bevölkerung auf nur noch 11%.