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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Senat beschließt Rechtsverordnung für Durchführung des Landesvergabegesetzes

21.09.2004

Aus der heutigen Senatssitzung:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (21. September 2004) eine vom Senator für Wirtschaft und Häfen vorgelegte Rechtsverordnung für die Durchführung des Vergabegesetzes für das Land Bremen beschlossen. Sie regelt Zuständigkeits- und Verfahrensfragen, insbesondere zur Festlegung repräsentativer Tarifverträge für Bremen sowie die Führung des vom Gesetz vorgesehenen „Unzuverlässigkeitsregisters“.


Das von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene „Vergabegesetz für das Land Bremen“ sieht vor, dass Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Vergabe von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.

Gelten am Ort der Leistung mehrere Tarifverträge für dieselbe Leistung, so hat der Bieter seinem Angebot einen repräsentativen Tarifvertrag zugrunde zu legen, der mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbart wurde.

Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, in welchem Verfahren festgestellt wird, welche Tarifverträge als repräsentativ anzusehen sind.

Sofern ein Auftragnehmer nachweislich entweder mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen seine Verpflichtungen aus dem Vergabegesetz für das Land Bremen verstoßen hat, kann der öffentliche Auftraggeber das Unternehmen des Auftragnehmers bis zu einem Jahr von der öffentlichen Auftragsvergabe ausschließen.


Zu diesem Zweck richtet der Senat ein Register über Unternehmen ein, die von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sind (Unzuverlässigkeitsregister).


Die Feststellung der Repräsentativität eines Tarifvertrages wird dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales übertragen, da er bereits das bremische Tarifregister führt und für die Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zuständig ist.


Der vom Gesetzgeber zur Vorbereitung der Entscheidung, inwieweit ein Tarifvertrag repräsentativ ist, vorgesehene Beirat wird in der Rechtsverordnung vorgeschlagen. Die Kenntnisse und Erfahrungen der betroffenen Wirtschaftsverbände und Arbeitnehmervertretungen sollen bei der Feststellung repräsentativer Tarifverträge genutzt werden. Zu diesem Zweck sollen jeweils drei Mitglieder von Arbeitgeberseite und drei Mitglieder von Gewerkschaftsseite in diesem Beirat unter Leitung eines Vertreters des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales die Repräsentativität von Tarifverträgen Empfehlungen abgeben.


Es werden jeweils ein Beirat für das Bauwesen und ein Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr mit jeweils sechs Mitgliedern gebildet.


Zur Erleichterung der Auftragsvergabe und um die personellen Ressourcen bei der Umsetzung des Vergabegesetzes für das Land Bremen so gering wie möglich zu halten, wird vorgeschlagen, dass der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eine Liste der repräsentativen Tarifverträge führt, diese Liste fortlaufend aktualisiert und sie über die Homepage des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales im Internet veröffentlicht.


Verstöße gegen die Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue werden im Landesvergabegesetz durch Vertragsstrafen geahndet. Bei mehrfachen Verstößen hat der öffentliche Auftraggeber das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.


Hat ein Unternehmen nachweislich grob fahrlässig oder mehrfach gegen Verpflichtungen dieses Gesetzes verstoßen, können die öffentlichen Auftraggeber dieses Unternehmen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich von der öffentlichen Auftragsvergabe von bis zu einem Jahr ausschließen. Dafür richtet der Senat ein Register ein, in dem die ausgeschlossenen Unternehmen eingetragen werden. Die Führung des Registers erfolgt beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr.


Die dem Senat in dieser Rechtsverordnung vorgeschlagene Regelung für die Einrichtung und Information an und aus dem Register orientiert sich an dem bisher mit dem Landesbeauftragen für Datenschutz abgestimmten Verwaltungsverfahren.