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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen sicherstellen

Senat verständigt sich auf Änderung des Polizeigesetzes

06.10.2015

Ungenutzte Immobilien sollen in Bremen künftig zur Unterbringung von Flüchtlingen sichergestellt werden können. Auf eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes hat sich heute (Dienstag, 6. Oktober 2015) der Senat der Freien Hansestadt Bremen verständigt. Es soll noch im Oktober in erster Lesung in der Bremischen Bürgerschaft beraten werden. "Wir können es uns nicht erlauben, Immobilien dauerhaft leer stehen zu lassen, während wir gleichzeitig 2.000 Menschen in behelfsmäßigen Notunterkünften wie Zelten und Turnhallen unterbringen", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. "Mit dem Gesetz schaffen wir die Möglichkeit, geeignete leerstehende Immobilien zu nutzen, auch wenn sich der Eigentümer verweigert." Zwar schütze das Grundgesetz das Eigentum. "In Artikel 14 heißt es aber ausdrücklich auch: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen", betonte die Senatorin.

Zwangsmaßnahmen sollen nach dem vorgelegten Gesetzesentwurf nur möglich sein, wenn alle Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge ausgelastet sind. Sie sollen nur so lange andauern wie erforderlich. Außerdem sind angemessene Entschädigungszahlungen vorgesehen, festgesetzt von der Sozialbehörde. Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 300 Quadratmetern sollen ausgenommen sein, außerdem ist eine Befristung des Gesetzes bis März 2017 vorgesehen.

Senatorin Stahmann: "Ich setze weiter auf den guten Dialog mit Eigentümern und werde nicht ohne Not Zwangsmaßnahmen ergreifen. Aber wir können auch nicht hinnehmen, dass Flüchtlinge im Freien schlafen müssen, während zugleich nutzbare Immobilien leer stehen." Der Schutz von Flüchtlingen vor Verfolgung und Krieg sei eine moralische, verfassungsrechtliche und auf internationalen Abkommen beruhende Verpflichtung, andere Interessen müssten dahinter zunächst zurücktreten. "Eine halbwegs vertretbare Aufnahme der Flüchtlinge darf nicht daran scheitern, dass einzelne Eigentümer, Immobilien-Gesellschaften oder Insolvenzverwalter nicht erkennen, wie groß der Bedarf an Unterkünften in Bremen derzeit ist."