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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Senat fasst Beschluss zu Wettbewerbshilfen für den Schiffbau

02.03.2004

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (2. März 2004) beschlossen, zur Sicherung des Schiffbaustandortes Bremerhaven auftragsbezogene Zuwendungen in Höhe von 4,3 Millionen Euro im Rahmen des Wettbewerbshilfeprogramm zur Verfügung zu stellen. Damit wird die Kofinanzierung für die aktuell eingeworbenen Bundesmittel sichergestellt. Der Senator für Wirtschaft und Häfen wurde ferner gebeten, auch aus der neuen Tranche 2004 beim Bund Mittel für einen Landesplafonds für Wettbewerbshilfen einzuwerben. Der Senat wird zu gegebener Zeit über die Bereitstellung der Landesmittel entscheiden.


Hintergrund des Beschlusses ist, dass die Voraussetzungen für die Gewährung direkter nationaler Beihilfen für den Bau von Containerschiffen, Produkten-, Chemikalien- und Flüssiggastankern von Seiten der EU bis zum 31. März 2004 erfüllt sind, da die Verhandlungen der EU mit Korea gescheitert waren. Zur Einführung befristeter Schutzmaßnahmen für den Schiffbau hatte der Bund – wie bei den vorangegangenen Wettbewerbshilfeprogrammen – die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit der Ausarbeitung eines Förderprogramms beauftragt. Er hatte dabei an seiner Position festgehalten, sich mit nur einem Drittel an einem solchen Programm zu beteiligen. Gleichzeitig hatte er zur Bedingung gemacht, dass die Länder zwei Drittel der Förderung aufbringen. Für Bremen konnte ein Plafonds in Höhe von „brutto“ 6.45 Millionen Euro gesichert werden – auch sie sind zu einem Drittel durch den Bund (2,15 Millionen Euro) und zu zwei Dritteln (4,3 Millionen Euro) durch das Land Bremen aufzubringen.

Um Anträgen der deutschen Werften für Aufträge ohne Verzögerung entsprechen zu können, benötigt die KfW – die für Bund und Länder über die Förderfähigkeit der Anträge entscheidet - kurzfristig Klarheit über die Höhe der jeweiligen Komplementärmittel der Länder. Diese Klarheit ist heute geschaffen worden.