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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Aus der heutigen Senatssitzung (6.5.2003): Hafensicherheit soll weiter verbessert werden: Internationale Vorgaben werden umgesetzt

06.05.2003

Die weltweit veränderte Sicherheitslage macht auch vor den Bremischen Häfen nicht halt. Bis Mitte nächsten Jahres muss der Hafenstandort an der Weser große Anstrengungen unternehmen, um die internationalen Vorgaben im Bereich Hafensicherheit zu erfüllen. Deshalb hat der Senat heute (6.5.2003) Maßnahmen im Bereich „Maritime Security“ zur Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Bremischen Häfen beschlossen.

Hintergrund der Vorlage ist eine Ergänzung des internationalen Schiffssicherheitsvertrages SOLAS, mit der unter anderem der so genannte International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) eingeführt wird, der am 1. Juli 2004 in Kraft tritt. Dieser Vertrag wurde im Dezember vergangenen Jahres von der IMO (Internationale Seeschifffahrtsorganisation mit Sitz in London) mit Zustimmung Deutschlands verabschiedet.

„Die jüngsten Beschlüsse stärken die Bremischen Häfen im internationalen Geschäft. Sicherheit ist immer mehr ein bedeutender Wettbewerbs- und Standortfaktor“, sagte Bremens Wirtschafts- und Häfensenator Josef Hattig. Und weiter: „Was die Häfen stärkt, sichert gleichzeitig die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten.“ Immerhin stünden mit etwa 82.000 Beschäftigten „rund ein Viertel der Arbeitsplätze im Land Bremen“ direkt oder indirekt mit dem Hafenumschlag in Verbindung.

Innensenator Dr. Kuno Böse ergänzte: „Häfen und Hafenanlagen, welche die Forderungen des ISPS-Code nicht erfüllen, werden künftig als „unsichere Häfen“ eingestuft. Schiffe, die aus solchen Häfen kommen, müssen im Verkehr mit „Sicheren Häfen“ mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen rechnen. Dies wird sich nach Einschätzung von Experten negativ auf das Frachtaufkommen in „unsicheren Häfen“ auswirken.“

Kern der Ergänzung des Abkommens ist ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Seeschifffahrt vor terroristischen Übergriffen. Wie auf Verkehrsflughäfen bereits jahrelang praktiziert, werden zukünftig Kontrollen von Personen, Ladung und Schiffen in den Seehäfen durchgeführt. Dazu wurden im einzelnen folgende Maßnahmen durch das Land Bremen umgesetzt:

  1. Das Land benennt den Senator für Wirtschaft und Häfen als „zuständige Behörde“ für die Umsetzung des neuen ISPS-Code. Dieser wird eng mit dem für die Öffentliche Sicherheit zuständigen Senator für Inneres, Kultur und Sport zusammenarbeiten.


  2. Unter Federführung des Senators für Wirtschaft und Häfen entsteht ein den internationalen Vorschriften entsprechender Sicherheitsplan für das gesamte Hafengebiet.


  3. Aufbau eines EDV-gestützten Schiffsmelde- und Informationssystem. Dieses soll rechtzeitig vor dem Einlaufen Informationen über das Schiff und die Besatzung ermöglichen. Dies ist die Voraussetzung für eine frühzeitige Risikoanalyse.


  4. Das Land wird darüber hinaus in regionalen, nationalen und internationalen Gremien aktiv mitarbeiten. Im Land Bremen ist der bereits bestehende Hafensicherheitsausschuss das offizielle Gremium für die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen.