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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizstaatsrat Mäurer informierte Rechtsauschuss in der heutigen Sondersitzung über Vorkommnisse in der Justizvollzugsanstalt

07.03.2006

Der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft hat sich heute in einer Sondersitzung mit der Selbsttötung eines Häftlings vor 14 Tagen und der Misshandlung eines Gefangenen durch Mitgefangene beschäftigt. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Bremen, Dietrich Klein, bestätigte gegenüber dem Ausschuss, dass im Fall der Selbsttötung die Ermittlungen keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden gegeben hätten. Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Bremen, Dr. Manfred Otto, erläuterte dem Ausschuss, dass es aufgrund der vom Anstaltsarzt geführten Gespräche keinerlei Hinweise auf eine Suizidgefährdung des Gefangenen gegeben habe. Auch der Gefangene selber habe einen entsprechenden Hinweis als Missverständnis dargestellt. Die Selbsttötung dieses Gefangenen war der erste Fall seit vier Jahren in der Justizvollzugsanstalt Bremen.

Die Entwicklung der letzten 20 Jahre hat gezeigt, dass keinerlei Zusammenhang zwischen Personalstärke und Anzahl von Suiziden im Strafvollzug besteht.


Im Weiteren informierte Justizstaatsrat Ulrich Mäurer den Rechtsausschuss umfassend über den Stand der Ermittlungen in dem Fall eines an den Füßen misshandelten Gefangenen. Aufgrund der sehr großen Anzahl von sichergestellten möglichen Spuren dauert die kriminaltechnische Untersuchung an, insbesondere stehen noch die Ergebnisse einer DNA-Analyse aus. Der Ausschuss bewertete die gute Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalt, Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft als positiv und bat, über die weitere Entwicklung informiert zu werden.


Die nach Sitzungsausschuss von dem Abgeordneten der Grünen, Jan Köhler, verteilte Pressemitteilung ist sachlich unzutreffend. Polizei und Staatsanwaltschaft haben sich im Jahre 2004 intensiv mit dem Vorwurf der Vergewaltigung eines Gefangenen befasst. Im Zuge dieser Ermittlungen sind erhebliche Zweifel an der Darstellung des geschilderten Tatgeschehens aufgekommen. Eine ärztliche Untersuchung im Diakonissen-Krankenhaus ergab keine Anhaltspunkte für eine solche Tat. Mögliche weitere Beweismittel, wie z.B. die zur angegebenen Tatzeit getragene Unterwäsche, will der Gefangene vernichtet haben. Die beschuldigten Mitgefangenen haben die Tat geleugnet, Zeugen gab es nicht und der Anzeigeerstatter verwickelte sich im Laufe der Vernehmungen in Widersprüche. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen mangelnden Tatverdachtes eingestellt.