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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Senat stellt Weichen für Neubau der Justizvollzugsanstalt


18.03.2003

Aus der heutigen Senatssitzung (18.3.2003):

Der Senat hat heute (18.3.2003) den Bericht des Senators für Justiz und Verfassung über den Stand der Planung zum Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt zur Kenntnis genommen. Angesichts der Größe des Neubau-Projektes soll über die bereits bestehende Vollzugsgemeinschaft mit Niedersachsen hinaus geprüft werden, wie der Bremer Strafvollzug im Verbund mit den Nachbarländern zu optimieren ist.

Dabei geht es insbesondere darum, die kostentreibende Kleinheit einzelner Vollzugsarten in Bremen (z.B. Frauen- und Jugendvollzug) zu überwinden. Deshalb soll mit der Landesregierung in Niedersachsen kurzfristig eine Abstimmung über die weitere Ausgestaltung der bestehenden Vollzugsgemeinschaft sowie eine mögliche Ergänzung herbei geführt werden. In einem weiteren Schritt sollen die mittel- und langfristigen Möglichkeiten des Zusammengehens der norddeutschen Länder Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein im Bereich des Strafvollzuges umgesetzt werden.

Der Justizsenator wurde zugleich durch den Senat beauftragt, das Neubauprojekt weiter zu entwickeln. Es soll so bald wie möglich ein Vorschlag für den Neubau der Justizvollzugsanstalt am Standort Blockland vorgelegt werden. Gemeinsam mit der GBI sollen die Unterlagen bis zur Ausschreibung erarbeitet und für kommende Finanzentscheidungen ein Projektfinanzierungsmodell vorgelegt werden.

Die derzeit im Betrieb befindliche Justizvollzugsanstalt in Blockland soll – so der heutige Beschluss – noch in diesem Jahr geschlossen werden. Im Zuge dessen soll der Frauenvollzug zum Standort Fuchsberg verlegt werden. Der Jugendvollzug soll vorübergehend bis zur Neubaurealisierung in der Justizvollzugsanstalt in Oslebshausen durchgeführt werden.

Der Senat hat die GBI beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Senator für Justiz und Verfassung und dem Senator für Bau und Umwelt bzw. dem Magistrat ein Nachnutzungskonzept zu erarbeiten für die nach Bezug des Neubaus aufzugebenden Standorte Oslebshausen und Bremerhaven.

Der Neubau der Justizvollzugsanstalt ist notwendig, weil die jetzige Vielzahl von Bauten in Bremen und Bremerhaven hohe Kosten verursachen, insbesondere wegen des notwendigen hohen Personalaufwandes und der Bewirtschaftungskosten. 2001 betrugen die Kosten des Vollzuges – ohne Investitionskosten - in Bremen für 272 Tsd. Hafttage ca. 23 Mio. €. Hiervon entfallen ca. 89 % auf die Personalausgaben. Der durchschnittliche Tageshaftkostensatz beträgt in 2001 für Bremen 86,23 €.

Im bundesweiten Kostenvergleich teilte sich Bremen mit Berlin und Hamburg bis zum Jahr 2000 die Plätze 1 bis 3. Ausgaben in dieser Höhe sind im Rahmen des Sanierungshaushalts nicht länger darstellbar. Der Senator für Justiz und Verfassung hat sich deshalb im Rahmen des Projektes „Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung“ die Absenkung des Tageshaftkostensatzes um 10 Prozent zum Ziel gesetzt und würde damit im Mittelfeld der Kosten im Bundesvergleich liegen. Dies kann nur mit einem Neubau gelingen.

Die Kosten für den Neubau waren nach erster Kalkulation der Architekten mit 110 Mio. € angesetzt worden. Diese sollen nach den Vorgaben des Justizressorts durch Absenkung bestimmter Ausstattungsstandards, insbesondere bei der Erstausstattung, und anderer Einsparungen auf 97. Mio. € gesenkt werden.

Eine Kalkulation der Sanierungskosten für den Altbau ergab, dass hierfür 87 Mio. € notwendig wären. Da dabei aber die Vielzahl der Standorte mit ihren weitverzweigten Gebäuden bestehen bliebe, würde kein Personal eingespart werden können. Aus diesem Grund ist der Neubau insgesamt gesehen erheblich kostengünstiger als der Erhalt der alten Standorte.

Eine Absenkung der Haftplätze durch Verlagerung von Jugend- und Frauenvollzug in andere Bundesländer wird es nach derzeitigem Stand der Verhandlungen nicht geben. Wegen der Vollbelegung der Anstalten in den anderen norddeutschen Ländern würde es nur zu einem Austausch, z.B. Jugendliche gegen Erwachsene kommen. Eine Absenkung der geplanten Haftplatzkapazitäten für den Neubau wäre damit nicht verbunden, wohl eine Kostenminderung durch die Reduzierung der Vollzugsarten.

Justizsenator Bürgermeister Dr. Henning Scherf: „Mit dem heutigen Beschluss ist die Vorentscheidung für den Neubau gefallen. Die Koalition hat wieder einmal gezeigt, dass sie in den wichtigen Fragen der Landespolitik einer Meinung ist. Die Sicherheit der Bevölkerung hat für uns auch weiterhin oberste Priorität.“