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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizressort Bremen "Online"

12.02.2002

Seit Dezember 2001 präsentiert sich der Senator für Justiz und Verfassung mit einer eigenen Homepage im Internetwww.bremen.de/justizsenator . Damit geht ein weiteres Ressort des bremischen Senats "online".

Die strukturierte Darstellung des Justizressorts hält sich im Layout an die Empfehlung, die bremischen Dienststellen und Ressorts möglichst in einem einheitlichen Erscheinungsbild darzustellen.


In erläuternden Texten werden die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Fachgerichte, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die Sozialen Dienste und der Landeseigenbetrieb Justiz-Dienstleistungen vorgestellt. Auch die zuständigen Personalvertretungen werden benannt. Unter der Rubrik "Wegweiser" werden Themen wie Öffentliche Rechtsberatung, Schuldnerberatung, Stellenausschreibungen, Automatisches Mahnverfahren und Registerauskünfte angesprochen. Das Kapitel über die Ausbildung in juristischen Berufen und zur Veröffentlichung von Zwangsversteigerungsterminen und -objekten ist in Arbeit.


Die Site enthält außerdem zahlreiche "Links" zu Gesetzessammlungen und zu allen anderen Landesjustizverwaltungen. Da sich die gerichtlichen Verfahren nach den bundeseinheitlichen Rechtsnormen richten, wurde weitgehend auf eine eigene Darstellung verzichtet. Stattdessen können diese Informationen über die Vernetzung durch eine Linksammlung abgefragt werden.


Die Darstellung ist noch nicht abgeschlossen und bedarf einer stetigen Erweiterung und Aktualisierung. Auch auf die Veröffentlichung von bremischen Gerichtsentscheidungen an dieser Stelle werden die Nutzer noch warten müssen. Der Grund ist im Vorwort des Justizsenators und Bürgermeisters genannt: "Hier stellt sich die Frage nach Aufwand und Nutzen. Auswahl und Struktur sowie die Anonymisierung der Daten binden Fachpersonal, das dringend für die tägliche Rechtsgewährung benötigt wird. Insoweit verweise ich zunächst auf die aktuellen Presseerklärungen und auf die Entscheidungssammlungen der Bundesgerichte“. So ist beispielsweise auch das aktuelle Urteil zum Beleihungsgesetz unter dem Datenbankeintragung des Staatsgerichtshofes unter www.bremen.de abrufbar.