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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Der Senator für Justiz und Verfassung teilt mit: Wechsel an der Spitze des Bremer Sozialgerichts

21.09.2001

Nachdem die Direktorin des Sozialgerichts Bremen, Barbara Buhl, im Frühsommer des Jahres in den Ruhestand getreten war, hat der Senator für Justiz und Verfassung, Dr. Henning Scherf, heute (21.9.2001) im Rahmen einer Feierstunde im Bremer Rathaus die 50jährige Richterin Renate Holst als neue Direktorin ernannt. Dr. Scherf nahm die Feier zum Anlass, auch die Verdienste der scheidenden Direktorin noch einmal zu würdigen.


Barbara Buhl, geboren und aufgewachsen in Bremen, hat nach dem Abitur zunächst einen einjährigen Auslandsaufenthalt in Schottland und ein einjähriges Philologiestudium absolviert, bevor sie sich für das Studium der Rechtswissenschaften entschied. Das Studium führte Frau Buhl an die Universitäten von Tübingen, Göttingen und Kiel.


Nach dem Zweiten Staatsexamen wurde sie im Oktober 1967 als Richterin an das bremische Sozialgericht berufen. 1971 folgte ein Wechsel zum Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, wo sie mehr als sieben Jahre lang als Gutachterin im Fachbereicht VI – Arbeit und Sozialordnung, Jugend, Familie und Gesundheit – tätig war. Daneben war Barbara Buhl als Referentin für das Bundesamt für den Zivildienst tätig.


Ausgestattet mit einem breiten Wissensfundus im Sozialrecht und tiefen Einblicken in die Legislative konnte sich Barbara Buhl zum 1. Juli 1978 erfolgreich um die frei gewordene Stelle als Direktorin des Sozialgerichts bewerben. Sie füllte diese Stelle bis zu ihrer Pensionierung im Mai 2001 aus. Außerdem war sie auch als Prüferin für die erste und zweite juristische Staatsprüfung tätig.


Die neue Direktorin Renate Holst wurde am 28. Oktober 1950 in Goslar geboren. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Jurastudium in Göttingen und Kiel legte sie am 10. November 1976 in Schleswig die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Schon im Studium legte sie einen Schwerpunkt auf das Arbeits- und Sozialrecht. Nach ihrem zweiten Staatsexamen 1979 in Hamburg war Renate Holst zunächst bis 1994 als Verwaltungsbeamtin beim Landesarbeitsamt Niedersachsen/Bremen tätig.

1984 erfolgt dann die Berufung als Richterin beim Sozialgericht Bremen, dem 1992 der Wechsel als Richterin beim Landessozialgericht folgte.


Ihr umfangreiches Fachwissen bringt Renate Holst auch als Mitautorin eines Kommentars zum Arbeitsförderungsgesetz ein, wo sie insbesondere die Vorschriften zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und zur Eingliederung von Aussiedlern bearbeitet. Außerdem ist sie seit Jahren als Gutachterin und Prüferin in juristischen Staatsexamen und als Vorsitzende in Einigungsstellenverfahren nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz tätig.


Renate Holst kehrt nun in ihre alte Wirkungsstätte – das Bremer Sozialgericht – zurück, nunmehr als dessen Direktorin. Ihre Ernennung erfolgt zum 1. Oktober.